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Prozess57-Jähriger landet wegen nächtlicher Schießübungen in Troisdorf vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Eine Figur mit Waage in der Hand soll die Göttin der Gerechtigkeit, Justizia, verkörpern.

Im Amtsgericht Siegburg steht eine künstlerische Justizia.

Ein 57-Jähriger übte nachts in Troisdorf schießen – mit Doppelflinte und Nachtsichtgerät. Er stand jetzt vor Gericht.

Zerknirscht wirkte der Angeklagte, aber nicht reumütig. „Mir wurde das genommen, was ich am meisten liebe“, sagte der 57-Jährige bedauernd und meinte damit nicht Frau und Kinder, sondern seine Waffen. Weil er Anfang April 2022 nachts in Troisdorf Schießübungen veranstaltete, stand er vor dem Amtsgericht – nicht zum ersten Mal.  

„Wir sind hier nicht im wilden Osten“, kommentierte Richter Herbert Prümper leicht ungehalten das Verhalten des in Polen gebürtigen Angeklagten, den er vor wenigen Monaten zuletzt verurteilt hatte.

Wir sind hier nicht im wilden Osten
Richter Herbert Prümper zum in Polen geborenen Angeklagten

Erheblich angetrunken hatte der 57-Jährige im Troisdorfer Krankenhaus randaliert und unter anderem einen Arzt geohrfeigt. 3000 Euro, zwei Netto-Monatsgehälter, betrug die Geldstrafe, die Ratenzahlung werde bald beginnen, sagte der Angeklagte.

Schüsse in Troisdorf: Anwohner alarmierten frühmorgens die Polizei

Zwei weitere Verurteilungen finden sich in seinem Strafregister, darunter ein versuchter Diebstahl mit Waffen. Laut einer Verfügung des Rhein-Sieg-Kreises vom 18. März 2021 ist dem Mann jeglicher Umgang mit Waffen verboten.

Das Schreiben ignorierte er und begab sich mit dem zweiläufigen Schrotgewehr, einer Druckluftpistole und dem Nachtsichtgerät in die Gegend an der Meindorfer Straße, wo Anwohner gegen 5 Uhr morgens die Schüsse hörten und die Polizei alarmierten. 

Das Urteil, acht Monate, nahm der geständige Angeklagte an und beteuerte: „Ich will ab jetzt brav sein.“ Die Freiheitsstrafe könne wegen der günstigen Sozialprognose - der in Eitorf Wohnhafte ist verheiratet, hat zwei Kinder und eine Arbeitsstelle - zur Bewährung ausgesetzt werden, so Prümper.

Die alte Geldstrafe wollte die Staatsanwaltschaft in die Bewährungsstrafe von dann neun Monaten miteinrechnen. Der Richter folgte dem Antrag nicht, der Angeklagte muss die 3000 Euro bezahlen.