Vor den Augen seines Sohnes attackierte ein Troisdorfer einen Mann auf einem Spielplatz. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe.
Vor den Augen des SohnesGericht verurteilt aggressiven Vater aus Troisdorf wegen Spielplatz-Attacke

Das Amtsgericht Siegburg. (Symbolfoto)
Copyright: Dieter Krantz
Eine Schlägerei auf einem Spielplatz vor den Augen von Kindern beschäftigte jetzt das Amtsgericht. Am zweiten Verhandlungstag verurteilte das Amtsgericht einen aggressiven Vater zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe.
Besonders schwer wiege, dass der vielfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann zum Tatzeitpunkt im Februar 2023 gerade mal seit zehn Tagen aus der Haft entlassen war. Bis zuletzt stritt der 37-Jährige ab, überhaupt auf dem Spielplatz im dörflichen Bergheim gewesen zu sein.
Troisdorfer erst zehn Tage zuvor aus der Haft entlassen
Richter Dr. Daniel Hahn stützte sich bei seinem Urteil auf die Aussagen des Geschädigten und zweier weiterer Zeugen. Diese seien absolut glaubwürdig gewesen. „Wir sind der Überzeugung: Sie waren es.“
Die Zeugen schilderten, dass der Angeklagte mit seinem kleinen Sohn auf dem Spielplatz war und sich zunächst provozierend verhielt. Ein Vater, der mit seiner zehnjährigen Tochter, seinem Bruder und dessen Freundin Tischtennis spielte, wollte die Situation beruhigen, erhielt aber einen Kopfstoß und einen Handkantenschlag gegen den Hals. Er wehrte sich mit einem Faustschlag. Die Kinder brachen in Tränen aus.
Der Strafverteidiger plädierte auf Freispruch. Die Aussagen der Zeugen seien abgesprochen, außerdem habe sein Mandant eine Monatsübersicht seiner Stempelkarte vorgelegt. Demnach sei er zu dieser Zeit auf der Arbeit in Siegburg gewesen. Der Richter sah wenig Beweiskraft, ein solcher Ausdruck, der auch manipuliert werden könne, sei kein Beleg dafür, dass der Angeklagte persönlich die Stempeluhr betätigt habe.
Die Freiheitsstrafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Folgen gering seien, so das Gericht. Der Geschädigte hatte nur leichte Schmerzen. Die Anzeige hatte er erst auf Anraten der Polizei erstattet. Dort war er zwei Wochen später, als sein Haus, Terrasse und Gartenmöbel mit schwarzer Frabe besprüht worden waren. Er vermutete dahinter den Angeklagten. Dafür gibt es allerdings keinen Beweis. Die Kosten wird er wohl nicht ersetzt bekommen.