Zwei Jahre HaftBetrüger bestellt im Namen von Toten
Bonn/Hennef – Aus Langeweile will sich der Witwer immer wieder an den PC gesetzt und fröhlich im Internet bestellt haben. So jedenfalls hat der gelernte Handwerker aus Hennef die Gründe für sein Handeln beschrieben. „Sonst kann ich es mir auch nicht erklären“, beteuerte der 64-Jährige gestern seinen Hang zum Betrügerischen. Aber mit seiner letzten Serie von 16 Bestellungen bei einem Versandhaus im Internet hatte der alleinlebende Witwer endgültig überzogen. Denn insgesamt ist der Mann bereits sieben Mal einschlägig vorbestraft. Immer wieder hatte er – wegen seines Schicksals – noch Bewährungschancen bekommen. Aber jetzt war Schluss: Der 64-Jährige muss ins Gefängnis.
Zu zwei Jahren Haft hatte ihn das Amtsgericht verurteilt. Gestern bat er vor dem Bonner Landgericht noch um eine letzte Chance. Ausgeschlossen, so auch Berufungsrichter Eugen Schwill. Erst zehn Monate lag die letzte Verurteilung des Witwers – seine zweite Ehefrau starb vor drei Jahren – zurück, als er wieder Waren im Internet anklickte. Innerhalb von drei Monaten orderte er vor allem hochwertige Fotokameras oder Notebooks im Wert von 14000 Euro. Natürlich unter falschem Namen. Bei einigen erfundenen Namen hatte er sich durch Todesanzeigen in Zeitungen inspirieren lassen und mit Namen von Verstorbenen bestellt. Die „Beute“ verkaufte er teils zu Dumpingpreisen: „Die gingen weg wie warme Semmeln“, freute der 64-Jährige sich so freimütig, wie er seine Geständnisse ablegte. Auch dass er die erste Witwenrente weiter bezog, obwohl er wieder verheiratet war, räumte er auch ein.
„Ich verstehe Sie nicht“, meinte Richter Schwill und sprach ebenfalls in deutlichen Bildern: „Wenn ein Hund seine Schnauze am Backofen verbrannt hat, dann lässt er es sein. Aber Sie machen einfach weiter. Das ist doch kein Spaß, kein Freizeitsport.“ Der Witwer nickte und nahm die Berufung zurück. Am Ende gab ihm Richter Schwill noch einen dringenden Rat mit: „Verkaufen Sie ihren PC. Wenn Sie die Finger nicht davon lassen, nimmt das ein böses Ende.“ Auch dazu nickte der Witwer – und verließ mit einem bübischen Lächeln den Gerichtssaal.