Sportanlagen in LeverkusenGutachter legt Vorrangliste vor

Nicht mehr der Sportbund, sondern der Sportpark Leverkusen ist für die Anlage am Birkenberg in Opladen verantwortlich.
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- Der Sportpark Leverkusen hatte ein Gutachten zur Bewertung von Sportanlagen in Auftrag gegeben, deren Tennenplätze in Kunstrasenfelder umgewandelt werden sollen.
- Die Ergebnisse des Sachverständigen wurden nun präsentiert .
Das „Weißbuch IV der Leverkusener Sportstätten“ zeigt detailliert den Instandhaltungs- und Sanierungsaufwand für die gesamten Einrichtungen des Sportparks Leverkusen (SPL) von 2016 bis 2020 auf. Ein markanter Bestandteil des 86 Seiten umfassenden Werks ist die Situationsanalyse von zwölf Sportplatzanlagen, die ab dem Jahr 1995 sukzessive an die dort als Hauptnutzer aktiven Vereine verpachtet wurden. Klubs, die eine Anlage langfristig übernommen haben, erhalten seitdem eine Beihilfe des SPL.
Die gab es bis zum 31. Dezember 2015 auch für den Sportbund (SB) als Nutzer der Sportanlage am Opladener Birkenberg. Doch der Dachverband Leverkusener Vereine sah sich zu einer Weiterführung nicht mehr in der Lage, wie in einem Schreiben an den SPL mitgeteilt wurde. Man habe in den vergangenen Jahren circa 200.000 Euro aus dem SB-Vermögen in die Anlage mit dem Tennenfeld als Hauptplatz investiert. Das sei nicht mehr möglich, ohne den finanziellen Fortbestand zu gefährden, führte der Sportbund unter anderem als Begründung an.
Die operative Arbeit zur Belegung der Plätze durch diverse Vereine werde man weiterhin übernehmen. „Wir sind dieser Bitte nachgekommen, haben den Ansatz beim Materialaufwand erhöht und im Gegenzug den zuvor gewährten Zuschuss an den Sportbund für den Birkenberg eingestellt“, sagte Dieter Scholz, Technischer Leiter des SPL. Eine keineswegs unwichtige Entscheidung, wie das vom SPL in Auftrag gegebene Gutachten zur Bewertung von Anlagen, deren Tennen- in ein Kunstrasenfeld umgewandelt werden soll, deutlich macht.
Der vom SPL beauftragte externe vereidigte Sachverständige für Sportplatzbau hat bei der Bewertung den technischen Zustand der jeweiligen Anlage, die Anzahl der dort aktiven Mannschaften, die Belegstunden und den Schulsport als Kriterien herangezogen. Ein Punktsystem ergibt die Dringlichkeit einer Sanierung in dieser Reihenfolge:1. Sportanlage Birkenberg (Hauptspielfeld mit Wettkampfbahn): Neben Vereins- findet auch Schulsport statt. Mit einer bedarfsgerechten Umgestaltung kann, im Vergleich zu den übrigen Sportanlagen, eine höhere Auslastung der Flächen erreicht werden.1. Sportanlage Quettingen: liegt gleichauf mit dem Birkenberg, weil die zweitmeisten Belegstunden ermittelt wurden – ohne Berücksichtigung des Schulsports.
2. Sportanlage Bürrig: weist die höchsten Belegungszahlen aller begutachteten Anlagen auf, nachvollziehbar durch die große Anzahl von Mannschaften.3. Sportanlage Rheindorf: liegt in unmittelbarer Nähe zur Käthe-Kollwitz-Schule. Angaben zum Schulsport liegen allerdings nicht vor. Daher soll die Nutzung nochmals geklärt werden. 4. Sportanlage Birkenberg:Die Gesamtanzahl der das Nebenspielfeld nutzenden Mannschaften ist geringer als bei den vorplatzierten Anlagen. 5. Anlage Schlebuschrath: Die Nutzung des Tennenplatzes ist äußerst gering. Der Verein verfügt über drei Jugendteams und eine Seniorenmannschaft. Da Wohngebäude in unmittelbarer Nähe stehen, sollte vor einer etwaigen Sanierung geprüft werden, ob und in welchem Umfang Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein könnten.
6. Anlage Am Stadtpark: keine schulsportliche Nutzung. Bedingt durch die geringen Belegstunden, die äußerst geringe Anzahl an Mannschaften und den schlechten technischen Zustand sollte auch eine Schließung in Betracht gezogen werden.
„Von diesem Jahr an beabsichtigen wir aus der vom Land gezahlten Sportpauschale einen Teil für die Sanierung der Anlagen anzusparen. Wenn die benötigten Mittel von etwa 800 000 Euro pro Anlage vorhanden sind, darf eine Ausschreibung mit anschließender Auftragsvergabe erfolgen“, sagt Dieter Scholz.
Um die Sanierung einer Anlage ausschließlich durch die Sportpauschale finanzieren zu können, müssten über vier bis fünf Jahre Rücklagen gebildet werden. Die erste Ausschreibung könnte demnach frühestens im Jahr 2019 erfolgen. Eine Verkürzung des Zeitraumes sei nur möglich, wenn sich die betroffenen Vereine mit entsprechend viel Geld beteiligen würden.