Wollten nur Fotos machen?Leverkusener mit Gewehren und Tarnkleidung festgenommen

Die „Anscheins“-Waffen, die die Männer dabei hatten
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Leverkusen – Am Dienstagnachmittag haben drei junge Männer (18, 19 und 19 Jahre alt) einen Polizeieinsatz in einem Waldstück in Langenfeld, nahe des Golfplatzes am Katzberg, ausgelöst, weil sie in Tarnkleidung und mit Softair-Gewehren im Wald posiert hatten.
Gegen 16.30 Uhr hatte sich ein Jogger bei der Polizei gemeldet. Der Mann berichtete, er habe auf seiner Laufrunde entlang eines Feldweges in der Nähe des Golfplatzes drei junge und mit Sturmgewehren bewaffnete Männer in militärischen Tarnanzügen durch einen Wald laufen sehen.
Eine sofort eingeleitete Fahndung der Polizei führte schnell zum Erfolg: In unmittelbarer Nähe zum Golfplatz konnten die eingesetzten Polizeibeamten das beschriebene Trio auf der Straße „Am Katzberg“ antreffen und feststellen, dass es sich bei den mitgeführten Gewehren um Soft-Air-Pistolen beziehungsweise um täuschend echt aussehende Anscheinswaffen handelte. Außerdem führte einer der Drei eine aus Holz gebaute Attrappe einer Handgranate mit sich. Bei der weiteren Durchsuchung der drei jungen Männer stellten die Beamten zudem ein verbotenes Butterfly-Messer sicher.
Wollten Fotos machen
Bei ihrer ersten Befragung vor Ort gaben die drei Männer aus Leverkusen, Burscheid und Langenfeld an, im Wald lediglich für private Zwecke Fotos mit ihren Waffen gemacht zu haben. Sie wurden zur weiteren Klärung des Sachverhaltes vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache nach Langenfeld gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften sie diese schnell wieder verlassen. Ihre täuschend echt aussehenden Soft-Air-Pistolen und „Anscheinswaffen“ blieben jedoch sichergestellt. Strafverfahren wegen Straftaten gegen das Waffengesetz und Störung des öffentlichen Friedens wurden eingeleitet. Die Ermittlungen dazu dauern an.
Die Polizei weist noch einmal eindringlich darauf hin, dass das offen sichtbare Tragen von täuschend echt aussehenden „Anscheinswaffen“ im öffentlichen Raum nicht nur zur Verunsicherung der Bevölkerung führen kann, sondern mindestens auch eine Ordnungswidrigkeit, unter Umständen sogar eine Straftat darstellt. Diese werden von der Polizei konsequent verfolgt und geahndet. (red)