Zerstörtes AffenhausKein Prozess nach Krefelder Brandkatastrophe

In der Neujahrsnacht 2020 brannte das Affenhaus im Krefelder Zoo vollständig nieder. 50 Tiere starben in den Flammen.
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Krefeld – Nach dem verheerenden Brand im Affenhaus im Krefelder Zoo wird es laut Gericht nun doch zu keiner Hauptverhandlung kommen. Zwei der drei Angeklagten hätten ihren Einspruch gegen ihre Strafbefehle zurückgenommen, die dritte Frau gehe nur noch gegen die Höhe der Tagessätze vor. Damit seien alle Strafbefehle rechtskräftig, teilte das Amtsgericht Krefeld am Montag mit.
Die drei beschuldigten Frauen hatten im Sommer Strafbefehle wegen fahrlässiger Brandstiftung über jeweils 180 Tagessätze bekommen. Eine sollte damit 1800 Euro zahlen, die beiden anderen jeweils 9000 Euro. Alle hatten gegen die Strafbefehle zunächst Einspruch eingelegt -– wodurch es zu einem Prozess kommen sollte, der aber noch nicht terminiert war.
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Den Frauen wird zur Last gelegt, in der vergangenen Silvesternacht Himmelslaternen steigen gelassen zu haben, die das Affenhaus anzündeten. Es wurde komplett zerstört, rund 50 Tiere starben – darunter acht Menschenaffen.
Anwalt Oliver Allesch, der eine der Frauen vertritt, sagte „Bild.de“: „Die Einsprüche wurden in erster Linie zurückgenommen, weil alle drei keine Hauptverhandlung über sich ergehen und somit in die Öffentlichkeit treten wollten.“ In der Sache selbst sei die Verteidigung der Ansicht, „dass eine Ursächlichkeit der gestarteten Himmelslaternen für dieses Brandereignis keinesfalls abschließend bewiesen ist“. (dpa)