Baulärm, kein Meerblick6 Schritte – so reklamieren Sie Reisemängel richtig

Baustelle hinter Palmen – das kann die Urlaubslaune schon mal verhageln.
Copyright: picture-alliance/ dpa-tmn
Leipzig – Zimmer ohne Meerblick, Schmutz in den Ecken, störender Baulärm. Manche Mängel können die Urlaubslaune deutlich trüben. Die gute Nachricht: Bei Pauschalreisen können Urlauber in solchen Fällen einen Teil des Reisepreises zurückfordern, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
Sofort handeln
Tritt ein Mangel auf, ist es wichtig, diesen unverzüglich anzuzeigen. Ansprechpartner ist in der Regel nicht der Hotelier vor Ort, sondern der Reiseveranstalter, erklären die Verbraucherschützer. Der Veranstalter hat dann die Chance, den Mangel zu beheben.
Selbst beheben
Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, können Reisende im Zweifel selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Lässt sich der Mangel während der Reise nicht beheben, steht Reisenden nach der Rückkehr eine Minderung des Reisepreises zu.
Verwarnung wichtig
Diese erste Verwarnung an den Veranstalter ist essenziell, erklärt Rechtsanwalt Paul Degott: Bleibt die Mitteilung während der Reise aus, können Verbraucher Ansprüche nach der Rückkehr unter Umständen nicht mehr geltend machen.
Beweise sammeln
Dokumentiert werden sollten die Mängel ebenfalls, am besten im Bild. Hilfreich ist es, wenn Betroffene Fotos und Videos von der Situation machen. Noch besser ist es, wenn es Zeugen gibt, die Mängel bestätigen können, erklärt der Reiserechtler.

Verschimmelte Armaturen im Bad? Pauschalurlauber sollten Mängel stets gut dokumentieren.
Copyright: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Genau beschreiben
Ebenfalls wichtig: Betroffene müssen den Mangel im Zweifel genau beschreiben können, damit ihre Beweismittel auch vor Gericht Bestand haben. Beschwert man sich etwa über Baulärm, sollte man die verwendeten Maschinen beschreiben können, die man fotografiert hat.
Tabellen checken
Frankfurter TabelleKemptener TabelleADAC-TabelleWürzburger Tabelle
Verschiedene Tabellen bieten Urlaubern Orientierung darüber, wie viel Reisepreis-Ermäßigung ihnen unter Umständen zusteht. Degott warnt allerdings davor, sich blind auf diese Angaben zu verlassen: Sie beruhen auf Einzelfallentscheidungen von Gerichten. (dpa)