Abstimmung über verschärftes JagdgesetzDutzende Wölfe streifen durch die Schweiz

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Genf – Anfang September veröffentlichte die Staatskanzlei des Schweizer Kantons St. Gallen eine kurze Meldung über das blutige Treiben von Wölfen. Die Raubtiere hätten auf dem Gebiet der Gemeinde Mels in kurzer Zeit 29 Schafe getötet oder verletzt. „In einigen Fällen hat der Wolf Schafe tagsüber gerissen“, hieß es. Die Nachrichten aus St. Gallen befeuert eine Debatte in Helvetien, die auch in anderen europäischen Ländern geführt wird: Wie halten wir es mit dem Wolf?
Am kommenden Sonntag (27.9.) sollen die Schweizer über eine härtere Gangart gegenüber dem Wolf entscheiden. Zur Abstimmung steht ein verschärftes Jagdgesetz, das die Zahl der Abschüsse erhöhen dürfte.
Die Regierung wirbt für das neue Gesetz, das schon vom Parlament angenommen wurde. Es gelte „den Wolfsbestand vorausschauend zu regulieren“. Vor allem sollen die neuen Regeln mehr Sicherheit bringen, für Herdentiere und Menschen.
Geschützte Tierart
„Der Wolf beschäftigt und beunruhigt die Menschen vor Ort“, betont die Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Dabei hat die Schweizer Regierung auch die Touristen im Blick, die um Gebiete, in denen der Wolf lauert, lieber einen Bogen machen. Der Wolf soll aber eine geschützte Tierart bleiben, er darf nicht wie das Reh gejagt werden.
Natur- und Tierschutzverbände wie Pro Natura sowie die Grünen und die Sozialdemokraten warnen jedoch vor dem „Abschussgesetz“. Künftig könne „man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben“, schreiben die besorgten Freunde des Wolfes. „Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen.“ Die Gegner des „missratenen“ Jagdgesetzes erzwangen mit einer Unterschriftensammlung das jetzt anstehende Referendum.
Verdacht reicht aus
Im Kern erlaubt die umstrittene, neue Fassung des Jaggesetzes den Kantonen den Abschuss einzelner Wölfe schon anzuordnen, wenn sie sich auffällig verhalten oder gefährlich werden für Nutztiere und Menschen. „Zum Beispiel, wenn sie in Schafställe eindringen oder ohne Scheu durch Dörfer streifen“, schreibt die Regierung in Bern.
Im Prinzip reicht also der Verdacht auf eine mögliche Tat aus, um den Wolf zur Strecke zu bringen. „Wichtig ist, dass wir handeln können, bevor der Schaden entsteht“, unterstreicht die Abgeordnete der Schweizerischen Volkspartei, Magdalena Martullo, eine Tochter des nationalkonservativen Milliardärs Christoph Blocher. Gemäß der bisherigen Fassung des Jagdgesetzes durften Wölfe nur dann erlegt werden, wenn sie bereits Nutzvieh attackiert hatten.
Pro Jahr bis zu 500 Schafe und andere Nutztiere
Die Regelung stammt aus dem Jahr 1986 – damals lebten keine Wölfe mehr in der Schweiz. Das wilde Tier kehrte 1995 in das Alpenland zurück, 2012 bildete sich das erste Rudel. Die Regierung ging Ende 2019 von acht Rudeln mit rund 80 Exemplaren aus. Inzwischen dürfte sich ihre Zahl weiter erhöht haben.
Die Wölfe streifen vor allem durch die Bergkantone Kantone Waadtland, Wallis, Tessin sowie Graubünden und reißen pro Jahr bis zu 500 Schafe und andere Nutztiere. Um den Wolf besser in Schach zu halten, führen die Verfasser des revidierten Jagdgesetzes neben den gelockerten Abschussregeln auch eine simple Vorgabe ein: Bauern und andere Eigentümer sollen nur dann eine staatliche Entschädigung für gerissene Tiere erhalten, wenn sie ihre Herden geschützt haben.
Zahlungen sinken
Etwa durch Zäune oder Hunde. „Ohne Maßnahmen werden die Tiere quasi zum Fraß vorgeworfen“, betont Franziska Schwarz, Vizedirektorin des Bundesamtes für Umwelt.
Bislang können sie für Wolfsrisse auch dann eine Kompensation verlangen, wenn sie keinerlei Schutzvorkehrungen getroffen haben. Zwischen 1995 und 2019 überwies der Staat an die Tierhalter rund 1,8 Millionen Schweizer Franken für Entschädigungen. Mit dem neuen Gesetz, so hofft die Regierung, werden die Zahlungen deutlich sinken.