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Skandal an Berliner SchuleLehrerin bestellt Kokstaxi vor die Grundschule

Lesezeit 4 Minuten
Die Lehrerin soll jahrelang Drogen, unter anderem Kokain, konsumiert haben.

Die Lehrerin soll jahrelang Drogen, unter anderem Kokain, konsumiert haben.

Eine Berliner Lehrerin soll jahrelang Drogen im Unterricht konsumiert haben. Vier Aussagen belasten sie – und trotzdem bleibt sie im Dienst.

Eine Berliner Lehrerin soll in einer Grundschule im Bezirk Mitte jahrelang Drogen konsumiert haben. Das bestätigten vier Mitarbeitende der Schule. Dem „Tagesspiegel“ liegen vier unabhängige Aussagen, darunter eidesstattliche Erklärungen, vor. Sie stammen von ehemaligem sowie aktuellem Schulpersonal.

Drogen im Schulumfeld: Schüler gefährdet?

Die Lehrerin soll auch in der Schule Drogen konsumiert und deshalb ihren Unterricht vernachlässigt sowie Kollegen belästigt haben. Während ihrer Dienstzeit ist sie teilweise für circa 20 Kinder alleine verantwortlich, für die sie eine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht trägt. Der Tagesspiegel hat die Lehrerin mit den Vorwürfen konfrontiert, sie hat auf eine schriftliche Anfrage nicht reagiert. Es gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings ist verwunderlich, warum folgende Anschuldigungen nicht entsprechend überprüft wurden. Laut Tagesspiegel-Information haben Mitarbeiter der Schule seit fünf Jahren versucht, die ehemalige sowie aktuelle Schulleitung zum Eingreifen zu bewegen, ohne dass dies Konsequenzen für die entsprechende Lehrerin hatte. Auch der Schulaufsicht Mitte wurden Beschwerden über die betreffende Person zugesandt. Die Zeugen sollen jedoch nie persönlich zu der Thematik angehört worden sein.

Trotz Anschuldigungen: Lehrerin bleibt im Dienst

Die Lehrerin ist weiterhin im Dienst, eine Suspendierung oder andere dienstrechtliche Maßnahmen habe es laut Aussagen der Mitarbeitenden nicht gegeben.

Eine der vier Personen der Schule, deren Identität geschützt werden soll, sagte dem Tagesspiegel, dass sie persönlich gesehen habe, wie die Lehrerin vor der Schule Drogen aus einem Kokstaxi gekauft haben soll. Auch soll sie während einer Pause zu einem Dealer in einem Park gegangen sein.

In einer eidesstattlichen Erklärung schreibt eine ehemalige Mitarbeiterin, dass die Lehrerin ihr erzählt habe, dass sie „Drogen wie Kokain und Ecstasy“ konsumiere. Ebenso eine „dritte Droge“, an deren Namen sich die Mitarbeiterin nicht mehr erinnert. Die Lehrerin habe der ehemaligen Kollegin ebenfalls illegale Drogen angeboten, die sie abgelehnt habe.

In der eidesstattlichen Erklärung steht außerdem, dass die Lehrerin in der Pause manchmal Alkohol getrunken haben soll. Überdies soll sie ihre Kollegin mit „ihren Intrigen psychisch und seelisch überfordert“ haben. „Ich fühlte mich nach jedem Gespräch mit ihr krank“, schreibt die ehemalige Mitarbeiterin der Schule.

Unterrichtsausfall und Manipulation: Die belastenden Berichte

Sie schreibt auch, dass die Lehrerin, als sie vor einigen Jahren als Vertretungslehrerin eingeteilt war, die meiste Unterrichtszeit abwesend gewesen sein soll. „Obwohl sie für zwei bis vier Stunden in meiner Klasse eingeplant war, kam sie oft nur in den letzten fünf bis zehn Minuten.“ Außerdem soll sie häufig „hinten im Klassenzimmer“ geschlafen haben. Eine andere Mitarbeiterin schreibt: „Sie ist drogenabhängig und säumt Unterricht und Aufsichten, ist ewig auf der Toilette und kommt berauscht dort wieder heraus. Man kann Ticks bei ihr beobachten, wie: weit aufgerissene Augen, Zucken und Grinsen (...) und eben solche Wahnvorstellungen.“ Weiter heißt es, dass die Lehrerin, die Kinder für ihren „Wahn“ manipuliere. Auch soll sie Kolleginnen erniedrigt und angebrüllt haben und über verschiedene Pädagogen Unwahrheiten verbreitet haben.

Sie ist drogenabhängig und säumt Unterricht und Aufsichten, ist ewig auf der Toilette und kommt berauscht dort wieder heraus.
Mitarbeiterin der Schule in einer schriftlichen Beschwerde

Diese schriftlichen Erklärungen, die dem Tagesspiegel vorliegen, bekam auch die Schulaufsicht Mitte im Oktober 2024 zugesandt. Doch aufgearbeitet wurden die Vorfälle laut der verschiedenen Zeugen nicht. Ein weiterer Informant sagte, dass die eidesstattlichen Erklärungen lediglich an die betreffende Person überreicht wurden, ohne die Quellen zu schützen. Weitere Schritte, wie eine Anhörung der Personen, die sich beschwert hatten und die die Kinder schützen wollten, seien nicht eingeleitet worden.

Eine bisher noch nicht zitierte Person der Schule bestätigte dem Tagesspiegel, dass sie bei der Lehrerin zu Hause ein weißes Pulver auf einem Tisch liegen gesehen habe, aber nicht wisse, um welche Substanz es sich dabei handelte. Eine der bereits erwähnten Pädagoginnen sagte, dass sich die Kinder immer wieder über die Lehrerin beschwert hätten, weil sie nach Alkohol gerochen habe, sehr ungeduldig gewesen sein soll und die Kinder auch öfters angeschrien haben soll.

Die Bildungsverwaltung beantwortet zu Personalangelegenheiten keine Fragen. Sie erklärt aber, dass bei Verdacht auf ein Alkohol- oder Drogenproblem zunächst ein entsprechendes Aufklärungsgespräch geführt werde, mit dem Ziel, die betroffene Person zu einer „konstruktiven Mitwirkung an der Klärung und Verbesserung der Situation zu bewegen“.

Mögliche Konsequenzen: Disziplinarische Maßnahmen und Strafverfolgung

Sollte sich der Verdacht erhärten, könnten je nach Einzelfall weitere Maßnahmen erforderlich sein, wie etwa eine ärztliche Begutachtung, disziplinarrechtliche Schritte oder Konsequenzen im Rahmen des Arbeits- beziehungsweise Beamtenverhältnisses.

Weiter teilt der Sprecher der Bildungsverwaltung mit: „Der Konsum illegaler Drogen während der Dienstzeit stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Im Beamtenverhältnis kann dies disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, bei tariflich Beschäftigten ist eine außerordentliche Kündigung möglich.“

Darüber hinaus handelt es sich um ein strafrechtlich relevantes Verhalten, das unabhängig vom Dienstverhältnis verfolgt werden kann. Werde im Rahmen dienstlicher Maßnahmen ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt festgestellt, sei Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Keine Antwort gibt es von der Bildungsverwaltung auf die Frage, warum in dem beschriebenen Fall nicht entsprechend gehandelt wurde.

Dieser Artikel erschien zuerst im Tagesspiegel in Berlin.