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Job verlorenFrau klagt nach sexueller Belästigung gegen früheren Arbeitgeber Hipp

Lesezeit 2 Minuten
Die Firmenzentrale des Babynahrungherstellers Hipp (Symbolbild)

Die Firmenzentrale des Babynahrungherstellers Hipp (Symbolbild)

Eine Frau aus NRW erhebt schwere Vorwürfe gegen Hipp: Ein Kollege soll sie sexuell belästigt haben. Während er bei Hipp weitermachen darf, war für sie kurz danach Schluss.

Eine frühere Mitarbeiterin des Babynahrungsherstellers Hipp in Herford klagt gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber. Die Frau fordert in dem Fall, der ab Donnerstag (5. Januar) vor dem Arbeitsgericht Herford verhandelt wird, nach Informationen des WDR knapp 10.000 Euro Schadenersatz.

Die Frau wirft dem Unternehmen Diskriminierung vor, weil es ihren Arbeitsvertrag nicht verlängert hatte. Sie hatte im Juni 2022 sexuelle Übergriffe eines Kollegen ihrem Vorgesetzten gemeldet. Der Kollege soll ihr zwischen die Beine und an die Brust gegriffen haben.

Ehemalige Angestellte klagt gegen Hipp in Herford

Der mutmaßliche Täter wurde Berichten zufolge nach einem Gespräch mit dem Betriebsrat und dem Geschäftsführer lediglich in eine andere Abteilung versetzt, nicht aber gekündigt. Der Arbeitgeberverband Herford als Vertretung des Unternehmens hatte die Vorwürfe der Frau gegen Hipp laut „Radio Herford“ bereits Ende November 2022 zurückgewiesen.

Anders als für den Beschuldigten ging es für die Frau nicht mehr lange bei Hipp weiter. Ihr Arbeitsvertrag sei ausgelaufen, die Frau sei laut WDR zunächst ermuntert worden, sich auf eine andere Stelle im Unternehmen zu bewerben. Zu einer Weiterbeschäftigung kam es allerdings nicht, man habe ihr mitgeteilt, dass sie den Vorfall mit dem Kollegen offenbar noch nicht verarbeitet habe und deswegen nicht für eine Stelle infrage komme.

Frau verklagt Babynahrungshersteller Hipp auf Schadenersatz

Das möchte die Frau so nicht hinnehmen. Sie hat sich einen Anwalt genommen und verlangt von Hipp Schadenersatz – wegen Diskriminierung.

Bei der Verhandlung am Donnerstag geht es zunächst um eine gütliche Einigung. Dabei handelt es sich im Arbeitsrecht um einen Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Derartige Prozessvergleiche finden im Arbeitsrecht häufig statt, wenn es etwa um eine Kündigung und eine mögliche Zahlung von Abfindungen geht.

Einigen sich die Parteien nicht, bestimmt das Gericht einen Kammertermin. Anders als beim Gütetermin würden dann auch Zeugen gehört. (pst)