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Hessenweite DurchsuchungLandeskriminalamt stellt Datenträger sicher – Verdacht auf Kindesmissbrauch

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ARCHIV - 27.05.2019, Hessen, Kassel: Ein Polizist im Einsatz während einer Razzia. (Symbolbild zu «Minister: Kulturwandel in der Polizei ist eine «Daueraufgabe»») Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Polizist im Einsatz während einer Razzia. (Symbolbild)

Bei einer Durchsuchung werden Hunderte Datenträger sichergestellt. Unter Tatverdacht stehen 73 Männer und zwei Frauen.

Wegen des Verdachts des Erwerbs pornografischer Bilder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen sind in Hessen Wohnräume von 75 Verdächtigen untersucht worden. Vier von ihnen stünden im Verdacht des Missbrauchs, wie das Hessische Landeskriminalamt am Montag mitteilte. 71 würden des Erwerbs, Besitzes oder der Verbreitung pornografischer Bilder von Kindern und Jugendlichen beschuldigt. Bei der Aktion mit fast 300 Einsatzkräften seien mehr als 500 Datenträger sichergestellt worden, die nun ausgewertet und geprüft würden.

Hessen: 73 Männer und zwei Frauen stehen unter Tatverdacht

Verdächtigt würden 73 Männer und zwei Frauen im Alter bis 73 Jahren. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hätten sie untereinander nicht im Austausch gestanden. Eine spezielle Ermittlungsgruppe gegen Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen mit rund 300 Mitarbeitern habe im Oktober 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Die Aktion in der vergangenen Woche sei die erste Schwerpunktmaßnahme 2024 gewesen. Durchsucht wurden Wohnungen in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Hanau, Offenbach, Wiesbaden und in fast 20 Landkreisen.

„Datenschutz darf bei Kinderpornografie und beim Kindesmissbrauch nicht zum Täterschutz werden“, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU) zu der Durchsuchungsaktion. Seit mehr als drei Jahren gehe die Polizei mit der speziellen Ermittlungsgruppe zielgerichtet und unter Ausschöpfung aller taktischen und rechtlichen Mittel gegen Sexualstraftäter und Besitzer pornografischer Bilder von Kindern vor. Die Ermittler müssten sich mit schockierenden Inhalten auseinandersetzen. Mit einer Speicherung der IP-Adressen könnten noch mehr Kinder vor schrecklichen Taten geschützt werden. Der Europäische Gerichtshof habe 2022 zumindest ermöglicht, Verbindungsdaten bei einem Verdacht schwerer Straftaten für einen Monat zu speichern. (dpa)