Der Aachener Karnevalsverein möchte Einnahmeausfälle durch die Geisterveranstaltung einklagen.
„Orden wider den tierischen Ernst“Geistersitzung – Karnevalsverein will Entschädigung für Corona-Einbuße

Der Aachener Karnevalsverein will die Zahlung von 100.000 Euro aus einem Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen einklagen. (Archivbild)
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Der Aachener Karnevalsverein (AKV), der im Karneval den „Orden wider den tierischen Ernst“ verleiht, will eine Zahlung von 100.000 Euro aus einem Corona-Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen einklagen. Das Verwaltungsgericht in Aachen verhandelt über den Fall am Dienstag (11.15 Uhr).
Dabei geht es um die Festsitzung des Vereins zur Ordensverleihung, die 2021/2022 unter Corona-Bedingungen als Geisterveranstaltung organisiert wurde. Im Gegensatz zu Festsitzungen in normalen Jahren fehlte das zahlende Publikum im Saal. Den „Orden wider den tierischen Ernst“ erhielt damals die Schauspielerin Iris Berben. Der WDR zeichnete die Sitzung an mehreren Tagen auf und strahlte sie später im Fernsehen aus.
Iris Berben erhielt „Orden wider den tierischen Ernst“
Wegen der entgangenen Einnahmen aus Kartenverkäufen hatte der AKV eine Unterstützung aus dem Sonderfonds beantragt, was die Bezirksregierung Köln aber ablehnte. Die Begründung lautete, es hätten die erforderlichen Nachweise gefehlt. Dagegen klagt der Karnevalsverein. Der AKV veranstaltet seit 1950 die nicht ganz ernst gemeinte Ordensverleihung im Karneval.
Der Sonderfonds wurde eingerichtet, um Kulturveranstaltungen während der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen. Die Kulturbehörden der Länder waren für die Umsetzung des Bundesprogramms sowie für Prüfung und Bewilligung der Anträge zuständig. (dpa)