Ein Motorradfahrer ist tot, eine Kölnerin steht vor Gericht: Sie soll den Unfall verursacht haben, anschließend geflüchtet sein – weil sie zur Arbeit wollte.
Foto an Chef geschicktKölnerin fotografiert nach Unfall Sterbenden – und lässt ihn dann liegen

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.
Copyright: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Sie soll einen tödlichen Unfall verursacht, den Sterbenden fotografiert und dann einfach weitergefahren sein. Eine Autofahrerin hat am Montag vor dem Amtsgericht in Düsseldorf ihr Verhalten erklärt, das im Juli 2022 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt hatte.
Die damals 40 Jahre alte Autofahrerin soll auf einer Straße im Morgengrauen verbotswidrig kurz hinter einer Unterführung gewendet haben, ein Motorradfahrer stürzte infolge seiner Brems- und Ausweichmanöver. Der 60-Jährige habe versucht, mit seinem Motorrad der Frau auszuweichen, sei ins Schleudern geraten, gegen die Umzäunung eines Baumes geprallt und tödlich verletzt worden.
Unfallflucht: Kölnerin verursacht Unfall und lässt Sterbenden liegen
Zeugenaussagen belasten die Frau, demnach soll sie zwar noch aus ihrem Auto ausgestiegen und zu dem regungslos auf dem Boden liegenden Mann gegangen sein, habe aber keine Hilfe geleistet.
Statt ihm zu helfen oder sich um einen Krankenwagen zu kümmern, soll die 41-Jährige den Sterbenden am Unfallort mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Bild ihrem Chef geschickt haben. Dann soll sie zu zwei Ersthelfern gesagt haben, sie müsse zur Arbeit – und sei vom Unfallort geflüchtet. Einen Notarzt riefen demnach die Zeugen, nicht die 41-jährige Kölnerin.
Sie sei damals nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen und habe den Unfall gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht, ließ die Frau über ihren Verteidiger erklären. Sie fühle sich nach wie vor nicht für den Unfall verantwortlich.
Kölnerin in Düsseldorf wegen Unfallflucht und fahrlässige Tötung vor Gericht
Der 41-Jährigen aus Köln werden fahrlässige Tötung, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch das Fotografieren des Sterbenden vorgeworfen.
„Dass ich da falsch abbiege, habe ich zu spät gemerkt“, sagte die Angeklagte. „Ich kannte die Straße nicht.“ Sie habe den verunglückten Motorradfahrer dann mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto umgehend an ihren Chef geschickt, „damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab“, sagte die 41-Jährige.
Kölnerin schickt Foto von Stebenden an ihren Chef
„Dann hat sie gesagt, sie muss zur Arbeit und ist gefahren“, sagten eine Finanzbeamtin, die den Unfall gesehen hatte, sowie zwei Ersthelfer, die sich um das Opfer gekümmert hatten, am Montag übereinstimmend als Zeugen aus. Die Finanzbeamtin hatte sich das Kennzeichen des Wagens der Kölnerin notiert, so dass diese ermittelt werden konnte.
Ein Unfallanalytiker soll in dem Prozess nun klären, wie schnell der verunglückte Motorradfahrer war und warum er auf trockener Fahrbahn beim Bremsen ins Schleudern kam. Der Prozess wird fortgesetzt.
Die Witwe des Opfers tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Bisher sind zwei Verhandlungstage angesetzt. (pst/dpa)