Mit Rolls Royce zum Prozess„Protzprinz“ von Anhalt will Justiz-Show fortsetzen

Marcus Prinz von Anhalt filmt im Landgericht mit seinem Mobiltelefon.
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Augsburg – Für den selbst ernannten „Protzprinzen“ scheint der Prozess gegen ihn eine große Show zu sein. Das macht Marcus Prinz von Anhalt noch einmal klar, kurz bevor er am Donnerstag vom Augsburger Landgericht wegen Steuerhinterziehung von rund 640 000 Euro zu drei Jahren Haft verurteilt wird. Demonstrativ parkt der 49-Jährige seinen Rolls Royce direkt vor dem Eingang des Strafjustizzentrums - im absoluten Halteverbot.

Marcus Prinz von Anhalt fährt am 22.09.2016 in Augsburg vor dem Landgericht mit einem Rolls-Royce an wartenden Journalisten vorbei.
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Die wartenden Kameraleute freuen sich über das Motiv, die Justizmitarbeiter diskutieren dagegen, ob sie den Luxuswagen abschleppen lassen sollen. Doch dazu kommt es nicht: Als die Bilder im Kasten sind, lässt Prinz von Anhalt die Limousine umparken.
Vor Urteilsverkündung lieber telefoniert
Wenige Minuten später folgt das Urteil, nach einer kurzen Unterbrechung. Denn als die Strafkammer zur Verkündung in den Saal eingezogen war, stellte die Vorsitzende Richterin Dorothee Singer erstaunt fest, dass da einer fehlte - der Angeklagte telefonierte noch auf dem Gang. Irgendetwas war für den Bordellbesitzer anscheinend wichtiger als das Urteil nach viermonatiger Verhandlung.
Luxuswagen von der Steuer abgesetzt
In dem Prozess ging es darum, dass Prinz von Anhalt, der als Marcus Eberhardt geboren wurde und den adlig klingenden Namen von Frederic Prinz von Anhalt gekauft hatte, jahrelang seine Luxusautos etwa von Porsche, Ferrari und Maybach von der Steuer abgesetzt hatte, obwohl sie nach Überzeugung der Strafkammer „überwiegend privat genutzt wurden“. In einem ersten Prozess in Augsburg bekam der Angeklagte dafür Anfang 2015 noch vier Jahre Gefängnis aufgebrummt, ein Jahr mehr als jetzt.

Marcus Prinz von Anhalt (r) wird vor dem Betreten des Gerichts mit einem Metalldetektor untersucht.
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Doch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielten die Anwälte des 49-Jährigen danach einen Teilerfolg: Die Bundesrichter monierten, dass die geschäftliche Nutzung der edlen Fahrzeuge nicht ausreichend geprüft worden sei. In dem neuen Verfahren genehmigte die Kammer nun dem Angeklagten zwei Porsche als Geschäftswagen. Richterin Singer gestand dem Angeklagten zu, dass er nicht mit einem Fiat im Rotlicht-Milieu unterwegs sein könne und die Sportwagen „angemessene branchentypische Fahrzeuge“ seien. Die Schadensumme reduzierte die Kammer entsprechend gegenüber dem ersten Urteil um etwa ein Viertel - und die Strafhöhe ebenso.
Es geht damit in Runde drei
Postwendend kündigte der Angeklagte an, dass er auch diesmal Revision in Karlsruhe einlegen werde. Daher komme es zu einer „dritten Runde“. Der Augsburger Justiz bescheinigte der Bordellbesitzer, von Steuerrecht keine Ahnung zu haben. „Es ist so, dass keiner das Steuergesetz kennt - außer mir“, sagte der 49-Jährige. „Ich werde es denen schon noch beibringen.“ Drei Tage vorher - nach den Plädoyers - hatte der „Protzprinz“, der auf Facebook fast 4,3 Millionen Follower aufweisen kann, den zweiten Prozess in Augsburg noch als faires Verfahren gelobt. Davon war am Donnerstag keine Rede mehr.
Ob der Selbstdarsteller, der Anfang September in einer Verhandlungspause noch an der Sat.1-Show „Promi Big Brother“ teilgenommen hatte, noch einmal ins Gefängnis muss, ist ungewiss. Denn er hat bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen, der Haftbefehl ist inzwischen aufgehoben. Oft werden Gefängnisstrafen nach einer zu zwei Dritteln verbüßten Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Darüber muss später ein anderes Gericht entscheiden, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
„Wir rechnen damit, dass er nicht ins Gefängnis muss“, sagte Verteidiger Olaf Langhanki. Er betonte auch nochmals, dass er alle Luxusautos als „voll und ganz“ betrieblich veranlasst ansieht. Da der BGH aber am Schuldspruch festgehalten hatte, war ein Freispruch in dem neuen Verfahren nicht möglich. Langhanki hat deswegen nach eigenen Angaben bereits eine Beschwerde gegen die Verurteilung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.