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Nicht schuldfähigLandgericht weist Mutter nach versuchter Tötung ihrer Kinder in Klinik ein

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Einsatzfahrzeug der Köln Polizei. Kennzeichen NRW, Automarke Ford. (Symbolbild)

Das Landgericht Düsseldorf ordnete am Mittwoch an, die 43-Jährige in eine geschlossene Psychiatrie einzuweisen.

Die 43-Jährige hatte laut Erkenntnissen des Gerichts auf ihre Kinder eingestochen. Der Ehemann brachte diese schwerverletzt in ein Krankenhaus.

Weil sie versucht hat, ihre Kinder zu töten, muss eine 43 Jahre alte Mutter dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie. Das ordnete das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch an.

In dem sogenannten Sicherungsverfahren stand die Frau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Zur Tatzeit war sie wegen einer schweren Psychose nicht schuldfähig.

Mutter hatte auf sechs und neun Jahre alten Kinder eingestochen

„In der Klinik werden Sie lernen, mit Ihrer Krankheit umzugehen“, sagte der Vorsitzende Richter zu der 43-Jährigen. „Sie werden das schaffen, da bin ich mir sicher.“ Die Mutter hatte im September in Neuss nach den Erkenntnissen des Gerichts mit einem Messer zunächst auf ihre sechs und neun Jahre alten Kinder eingestochen und dann versucht, sich selbst mit Medikamenten zu töten.

„Sie müssen sich klarmachen, dass Sie viel Glück hatten“, sagte der Richter weiter. „Die Kinder und Sie habe sich gut erholt.“ Ihr Ehemann dürfte demnach verhindert haben, dass die Tragödie ein tödliches Ende nahm.

Der Mann war unterwegs gewesen. Nach einem Anruf daheim bei seiner Frau war er misstrauisch geworden und nach Hause gefahren. In der Wohnung stieß er auf die lebensgefährlich verletzten Kinder und brachte sie sofort in ein Krankenhaus. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/lnw)

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