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Neuer BußgeldkatalogFür Raser und Falschparker wird's bald deutlich teurer

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Raser

Für Raser und Falschparker wird's bald deutlich teurer

Berlin/Bremen – Für Verkehrssünder wie Raser wird es aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr deutlich teurer werden. Das gilt zum Beispiel auch für Parkverstöße. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern will der Bundesrat in der kommenden Woche, am 8. Oktober über Änderungen am Bußgeldkatalog entscheiden. Das geht aus der Tagesordnung hervor. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen. Das sind die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:

Parken

Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden. Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.

Wer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Autos und Carsharing-Wagen hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.

Zu schnelles Fahren

Wer innerorts 16 oder 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.

Rettungsgasse

Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Abbiegen

Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

Abseits der Straße

Die vorschriftswidrige Nutzung von Geh-, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Auto-Poser

Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm im Verkehr und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben. (dpa)