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Handelte gegen den Wunsch der MutterOberarzt in NRW wird für Tod eines Neugeborenen verurteilt

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Die Aufschrift „Landgericht Düsseldorf“ steht am Gebäude des Landgerichts.

Die Aufschrift „Landgericht Düsseldorf“ steht am Gebäude des Landgerichts.

Die Mutter hatte sich einen Kaiserschnitt gewünscht, doch der Oberarzt griff zur Geburtszange. Das Baby starb infolge des Eingriffs. 

Ein Oberarzt ist für den Tod eines Babys in einem Neusser Krankenhaus schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte den 58-Jährigen am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. 

Die werdende Mutter hatte sich zunächst für eine Spontangeburt entschieden, unter dem Eindruck der Schmerzen dann aber um einen Kaiserschnitt gebeten. Laut Anklage hatte der Arzt den Wunsch abgelehnt und stattdessen zur Geburtszange gegriffen. Mehrfach soll er dann mit der Zange abgerutscht sein und das Kind dabei tödlich verletzt haben. 

Oberarzt nutzt in Neusser Krankenhaus eine Zange statt Kaiserschnitt – Baby stirbt an Eingriff

Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gynäkologe die Zange ohne Einwilligung der Gebärenden nicht verwenden dürfen. Ihr Einsatz sei damit rechtswidrig und strafbar gewesen. Er habe zudem den Tod des Kindes zweifellos verursacht. Andere Ursachen seien nicht zu sehen. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Zusätzlich sprach das Gericht den Mediziner wegen Körperverletzung auch der 31-jährigen Mutter des Kindes schuldig. 

Der Oberarzt hatte den Einsatz der Zange als alternativlos bezeichnet. Er sei von einem heiklen Geburtsstillstand ausgegangen. In der Situation habe er die Gebärende nicht mehr ausführlich aufklären können. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Arzt gegen das Urteil in Revision geht, ließ der Verteidiger offen.  (dpa)