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Zwangsgelder zeigen keine WirkungSöhne gehen nicht zur Schule: Haftbefehle gegen zwei Mütter in Schleswig

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Blick auf den Eingang des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig.

Blick auf den Eingang des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig. Das Verwaltungsgericht hat bei zwei Müttern Zwangshaft angeordnet, weil ihre Kinder nicht zur Schule gehen.

Zwei Jungen gehen nicht zur Schule. Nun hat ein Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein Haftbefehle gegen die Mütter erlassen.

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat Haftbefehle gegen zwei Mütter erlassen, weil deren Kinder nicht zur Schule gehen. Die für Schulrecht zuständige 9. Kammer habe für die Mütter der 12 und 15 Jahre alte Jungen Ersatzzwangshaft für drei Tage angeordnet, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag berichtete.

Das Gericht geht davon aus, dass die Mütter in beiden Fällen alleine sorgeberechtigt sind, deswegen wurden nur sie und nicht auch die Väter zur Verantwortung gezogen. Die bereits am 26. Januar ergangenen Beschlüsse sind bisher nicht rechtskräftig, die Mütter können gegen die Entscheidung noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. (9 E 3/23 und 9 E 4/23)

Schleswig: Mütter zahlten Zwangsgelder nicht

Ein Fall spielt im Kreis Ostholstein. Dort war der betroffene Junge nach Gerichtsangaben bis 2019/2020 noch recht regelmäßig zur Schule erschienen, 2022 wurde das Kind zwischenzeitig in Obhut genommen. Später erklärte die Mutter, ihr Sohn sei nun im „germanistischen Bildungswesen“. Der andere Fall spielt im Kreis Dithmarschen, wo das Kind bis 2020 eine Waldorf-Grundschule besuchte.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hatten die Frauen Zwangsgelder von jeweils 800 Euro nicht gezahlt. Diese Beträge hatten Behörden wegen Verstößen gegen behördliche Anordnungen zur Schulanmeldung und zur Einhaltung der Schulpflicht verhängt. Vollstreckungsversuche blieben erfolglos.

Gegen die Jugendlichen selbst könne das Schulamt nicht vorgehen, berichtete die Sprecherin. Die Kinder dürften zudem nicht Leidtragende einer von ihnen nicht verschuldeten Situation werden. Mit Blick auf die weitere Entwicklung der Jungen und einen möglichen Schulabschluss sei eine kurzzeitige Freiheitsentziehung zur Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrages angemessen. (dpa)