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Antrag auf Auflösung abgelehntStreit der Gaffel-Brüder schwelt weiter

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Die Gaffel-Brauerei in Köln

Köln – Im Streit zwischen den beiden Kölner Gaffel-Brüdern Heinrich und Johannes Becker hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) aus dem Jahr 2013 bestätigt.

Damit werden die Nichtzulassungsbeschwerden, die die Gesellschafter der Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. eingelegt hatten, zurückgewiesen.

Im einzelnen wird damit der Ausschluss der Brüder als Gesellschafter der Gaffel-Brauerei als unbegründet angesehen.

Den Antrag von Johannes Becker auf Auflösung der Gaffel-Brauerei lehnt das Gericht ab. Heinrich Becker muss als Geschäftsführer abtreten, aber die Bestellung seines Sohnes Heinrich Philipp Becker als Geschäftsführer geht nach dem Urteilsspruch des Oberlandesgerichts, den der BGH bestätigt hat, in Ordnung.

Heinrich Becker und sein Anwalt Dr. Ralph Drouven sprechen von einem "salomonischen Urteil". Zum Entzug der Geschäftsführertätigkeit meinte Heinrich Becker: "Ich wollte sowieso in diesem Jahr ausscheiden."

Michael Falter, Anwalt von Johannes Becker, sagte, sein Mandant sei der Auffassung, dass sein Bruder die Geschäftsführung auch nach dem Urteil des OLG fortgeführt habe. "Dies haben wir zum Anlass genommen, eine weitere Ausschlussklage gegen die Herren Heinrich Becker und Heinrich Philipp Becker zu erheben, die beim Landgericht Köln rechtsanhängig ist."