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Corona-RichtlinienTÜV-Zertifikat für Gastro-Betriebe mit vorbildlichem Handeln

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BU: Startschuss in Köln für ein bundesweites Projekt: Henning Thomas Graf von Schwerin (Dehoga), Sylvia Fehn-Madaus („Em Krützche“) und Alina Roeder vom TÜV Rheinland (v.l.) bei der Übergabe des ersten TÜV-Gastro-Zertifikats.

  1. Die Corona-Schutzverordnung gibt vor, was erlaubt ist und was nicht.
  2. Dennoch wird sie in der Praxis höchst unterschiedlich gehandhabt.
  3. Um den Standard zu vereinheitlichen, haben der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein und der TÜV Rheinland ein Zertifikat für Gastro-Betriebe ausgearbeitet.

Köln – Die Ausgangslage ist so klar wie schwierig. Der Gastronomie geht es nicht gut, wer das Glück einer funktionierenden Außengastro hat, kann vielleicht noch den ein oder anderen Punkt machen. Aber was, wenn die Tage kälter werden?

Die Corona-Schutzverordnung gibt vor, was erlaubt ist und was nicht. Dennoch wird sie in der Praxis höchst unterschiedlich gehandhabt. Was wiederum insbesondere bei älteren Menschen oft zu Verunsicherungen führt. Um den Standard zu vereinheitlichen, haben der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Nordrhein und der TÜV Rheinland ein Zertifikat für Gastro-Betriebe ausgearbeitet, das den Gästen mehr Sicherheit und Transparenz verschaffen soll.

Vier Betriebe in Köln und Düsseldorf wurden für das Pilotprojekt ausgesucht, als erster bundesweit darf sich nun das Restaurant „Em Krützche“ am Frankenturm – direkt an der Altstadt-Promenade – damit schmücken, Peters Brauhaus an der Mühlengasse wird nachziehen.

80 Punkte wurden abgearbeitet, keiner für sich sensationell neu. Aber eben feste, für jeden nachvollziehbare Kriterien, die künftig bundesweit gelten sollen. „Es gibt kommunale Richtlinien, bundesweite Richtlinien und sogar europäische Richtlinien. Mit dem Zertifikat wollen wir mehr Transparenz schaffen und den Gästen ein Gefühl der Sicherheit vermitteln“, erklärte der Dehoga-Nordrhein-Präsident Henning Thomas Graf von Schwerin. Und „etwas Strahlkraft nach außen bringen“, ergänzte er. Besonders in den Städten sei die Situation komplex, der eine handhabe die Kriterien so, der andere so. „Jeder für sich sehr verantwortlich“, betonte Graf von Schwerin, aber eben nicht einheitlich.

„Wir haben Leitplanken erstellt, die zu 100 Prozent erfüllt werden müssen“, erläuterte Alina Roeder vom TÜV Rheinland. Spannend sei es gewesen zu sehen, „ob das, was wir uns am Schreibtisch ausgedacht haben, auch in der Praxis funktioniert“. Laut Sylvia Fehn-Madaus, Geschäftsführerin des Traditionslokals, tut es das. „Wir möchten gerade bei den älteren Gästen und den etwas vorsichtigeren die Hemmschwelle senken, wieder nach draußen zu gehen.“ Die Umsetzung der Kriterien – beispielsweise keine Stoffdecken mehr, kontaktlose Armaturen im Toilettenbereich – hätten wenig Probleme gemacht. „Die Standards waren ohnehin hoch. Jetzt sind sie auch einheitlich.“

Drei Jahre gilt das Zertifikat, kostet je nach Betriebsgröße, Ausrichtung und Dehoga-Zugehörigkeit zwischen 200 und 500 Euro pro Besuch. Geprüft wird zwei Mal fix in den drei Jahren plus halbjährliche unangemeldete Kontrollen. Dehoga und TÜV hoffen, etwa 500 Zertifikate ausstellen zu können.