Noch blüht der Flieder überall. Doch Vorsicht: Wer sich einfach ein paar Zweige abscheidet, um sie zu Hause in die Vase zu stellen, begeht eine Straftat: „Steht der Fliederbusch auf einem fremden Grundstück, gilt das als Diebstahl“, erklärt Rechtsanwältin Sarah Diwell aus Berlin.
Das ist auch der Fall, wenn die Zweige über den Zaun auf den Bürgersteig oder in den Nachbargarten ragen und einfach abgeschnitten werden. Auch der Tatbestand der Sachbeschädigung kann infrage kommen, erläutert Diwell, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ob eine solche Straftat verfolgt wird, hängt davon ab, was der Besitzer des Fliederbuschs unternimmt. Denn bei einem Diebstahl, bei dem es nur um einen geringen Wert bis 25 Euro ist ein Strafantrag nötig. Und den muss der Geschädigte stellen. (dpa)