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Wenn das Kind krank istDiese Vorgaben gelten für berufstätige Eltern

Lesezeit 3 Minuten
Ein Fieberthermometer und Medikamente liegen auf einem Nachttisch, im Hintergrund ein Bett. (Symbolbild)

Wenn das Kind krank ist, sorgen sich berufstätige Eltern auch um ihre Möglichkeiten im Job. (Symbolbild)

Fernbleiben von der Arbeit, Entgeltfortzahlung, Versicherung: Eltern haben viele Fragen, wenn das Kind krank ist und sie zu Hause bleiben müssen. Wir klären die wichtigsten Punkte.

Ob Grippeviren, Windpocken oder Brechdurchfall: Krank werden kann jeder mal. Doch im Gegensatz zu Erwachsenen können kranke Kinder nicht allein zu Hause bleiben. Ist ein Kind krank, bleibt erfahrungsgemäß ein Elternteil zur Betreuung bei dem kleinen Patienten. Was gilt in solchen Fällen für berufstätige Eltern?

Darf man freinehmen, um kranke Kinder zu betreuen?

„Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, zu Hause zu bleiben, um ihr Kind zu pflegen, wenn es akut erkrankt ist“, sagt Jens-Arne Former. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus München ergänzt jedoch: „Ob der Arbeitnehmer in der Zeit Geld erhält, ist eine andere Sache.“

Muss der Arbeitgeber weiter Lohn zahlen?

„Wir müssen unterscheiden zwischen dem Recht auf Fernbleiben von der Arbeit und dem Anspruch auf eine Fortzahlung der Vergütung“, erklärt Anwalt Former. Ob ein Arbeitnehmer weiterhin Geld erhalte, sei unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Gesetz besagt, dass ein Arbeitnehmer, der ohne sein Verschulden vorübergehend an der Dienstleistung verhindert wird, seinen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber behält. Das volle Gehalt wird weitergezahlt. Ausschlaggebend sei allerdings, was im Arbeitsvertrag stehe, merkt der Experte an. Enthält dieser eine Ausschlussklausel, muss der Arbeitgeber nicht leisten. Dann springt unter bestimmten Voraussetzungen die gesetzliche Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein.

Wann zahlen die Kassen das Kinderkrankengeld?

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können Krankengeld erhalten, wenn sie laut ärztlichem Zeugnis ihr krankes Kind zu Hause versorgen müssen und keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten hat.

Wann hat man Anspruch auf Kinderkrankentage?

Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, können je gesetzlich krankenversichertes Kind für 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehende für 60 Tage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für bis zu 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende bis zu 130 Arbeitstage.

Bis einschließlich 7. April 2023 können Eltern aufgrund einer pandemiebedingten Sonderregelung das Kinderkrankengeld anfordern, auch wenn ihr Kind gesund ist, aber zu Hause bleiben muss, wenn etwa die betreuende Einrichtung geschlossen ist oder eingeschränkten Zugang hat.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Es gibt eine Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld. Sie liegt 2023 bei 116,38 Euro pro Tag. Kann ein Elternteil aus beruflichen Gründen seiner Arbeit keinesfalls fernbleiben, dürfen Eltern sich die Pflegetage gegenseitig übertragen. Eine Bedingung dafür ist die Zustimmung der Arbeitgeber.

Darf man ein krankes Kind in die Kita schicken?

„Kränkelnde Kinder mit laufenden Nasen werden oft in die Kita gebracht“, sagt Andrea S., Kinderpflegerin in München. „Solange die Kinder fit sind, akzeptieren wir das. Andernfalls legen wir den Eltern nahe, dass das Kind zu Hause besser aufgehoben wäre.“

Ob das Kind bleiben kann, liegt also im Ermessen von Fachkraft und Eltern. „Eltern können gut abschätzen, wie ihr Kind drauf ist“, berichtet die Erzieherin. Wenn Arbeitnehmer abwägen, ob sie ihren Nachwuchs in die Kita bringen sollen oder nicht, sollten sie allerdings immer aus der Position des Kindes heraus entscheiden, nicht aus Sicht der Kollegen oder des Arbeitgebers, empfiehlt sie.