Spürbare SteuerentlastungWarum das Netto-Gehalt plötzlich höher ist

Mehr Geld: Viele Arbeitnehmer erhalten Steuern zurück.
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Köln – Manchen Arbeitnehmern ist es auf ihrer Lohnabrechnung bereits aufgefallen: Sie haben im Juli netto mehr Geld ausgezahlt bekommen. Das liegt nicht etwa daran, dass sich der Arbeitgeber vertan hat, sondern an einer dauerhaften Steuerentlastung, die jetzt greift. Zudem gibt es spätestens im Juli eine schöne Rückzahlung.
Grund ist eine Änderung am Grundfreibetrag. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Summe, die jeder Arbeitnehmer verdienen darf, ohne Einkommenssteuer bezahlen zu müssen. Erst das den Freibetrag übersteigende Einkommen muss dann versteuert werden.
Grundfreibetrag wurde rückwirkend erhöht
Im Rahmen der Entlastungspakete hat die Bundesregierung den Grundfreibetrag nun rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht, und zwar für Ledige von 9984 Euro auf 10347 Euro. Das heißt: Alleinstehende, die in diesem Jahr weniger als 10347 Euro verdienen, müssen keine Steuern auf ihr Einkommen zahlen. Wer mehr verdient, muss auf die Differenz des Einkommens zur Freibetragsgrenze Einkommenssteuer zahlen. Für Verheiratete liegt der neue Grundfreibetrag bei 20694 Euro.
Entsprechend fällt also das Netto-Gehalt etwas höher aus. Um wie viel genau, hat der Bund der Steuerzahler für unsere Redaktion ausgerechnet. Dabei berücksichtigen die Experten zudem die Erhöhung des Pauschbetrages sowie die Energiepauschale, ebenfalls Bestandteile des Entlastungspakets.
Demzufolge beträgt die Ersparnis bei einer Familie mit 35000 Euro Brutto-Einkommen je Elternteil im Jahr 2022 insgesamt 680 Euro. Das setzt sich zusammen aus 300 Euro Energiepreispauschale je Ehepartner sowie einem Gesamteffekt in Höhe von 80 Euro aus dem höheren Grundfreibetrag, der höheren Arbeitnehmer-Pauschale sowie der Steuerlast auf die Energiepreispauschale – gerechnet im Vergleich zum ursprünglichen Steuertarif 2022.
Besonders im Juli wird Erhöhung bemerkbar
Gerade im Juli könnte sich die Erhöhung des Grundfreibetrags besonders bemerkbar machen. Denn er gilt rückwirkend zum 1. Januar. Das heißt, dass Arbeitnehmer damit seit Jahresanfang zu viel Steuern bezahlt haben und diese nun erstattet bekommen. Die geringere Steuerbelastung durch den höheren Freibetrag gilt in den kommenden Monaten natürlich weiter.
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„Die Korrektur bei der Lohnabrechnung müssen Arbeitgeber allerdings nur bei jenen Arbeitnehmern machen, die nach wie vor im Unternehmen beschäftigt sind“, so Steuerexpertin Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Wenn ein Angestellter beispielsweise im Mai das Unternehmen verlassen hat, ist der alte Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, ihm die zu viel bezahlten Steuern zu erstatten. Stattdessen bekommt der Arbeitnehmer das Geld dann später bei seiner Einkommenssteuererklärung wieder.“