Weniger Anspruch auf EntschädigungRechte für Bahnreisende ändern sich

Lesezeit 1 Minute
05.06.2023, Baden-Württemberg, Freiburg im Breisgau: Ein Regionalzug der Deutschen Bahn (DB) mit Fahrtziel Basel SBB fährt aus dem Freiburger Hauptbahnhof hinaus. Die GDL will bei einer Pressekonferenz am Nachmittag mitteilen, mit welchen Forderungen sie im Herbst in die Tarifgespräche mit der Deutschen Bahn geht. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Regionalzug der Deutschen Bahn (DB) (Symbolbild)

Fällt die Bahn aus oder kommt sie zu spät, können Fahrgäste zukünftig in manchen Fällen nicht mehr auf Entschädigungen hoffen.

Bei außergewöhnlichen Ereignissen, auf die das Bahnunternehmen keinen Einfluss hat – etwa einem extremen Unwetter oder wenn Personen auf dem Gleis sind– können Reisende sich den Fahrpreis für den verspäteten Zug nicht mehr zurückerstatten lassen.

Die entsprechende Änderung einer EU-Verordnung ist nun in Kraft getreten. Verbraucherschützer fürchten, dass die Bahn die neuen Regelungen dazu nutzen könnte, Forderungen von Reisenden abzulehnen oder dass die Kunden erst gar keine Forderungen stellen, da ihnen der Aufwand zu hoch ist. (EB)

Rundschau abonnieren