Die Anwohnerin Petra P. (Namen geändert) hatte nach einem Streit mit der Kölner Falschparkerin 2500 Euro Schmerzensgeld gefordert.
Widersprüchliche AussagenStreit um Behindertenparkplatz in Bergisch Gladbach vor Gericht

Das Verfahren zwischen einer Anwohnerin und einer Kölner Autofahrerin wurde nach gut dreistündiger Verhandlung eingestellt (Symbolbild).
Copyright: picture-alliance/ dpa/dpaweb
Zweieinhalb Jahre nach der Auseinandersetzung zwischen einer Bergisch Gladbacher Anwohnerin und einer Kölner Autofahrerin um einen reservierten Behindertenparkplatz hat das Bensberger Amtsgericht das Strafverfahren gegen die Kölnerin nach gut dreistündiger Verhandlung eingestellt. Die 58-jährige Maklerin bekommt ihre Anwaltskosten ersetzt, allerdings keine Entschädigung dafür, dass sie einen Monat auf den Führerschein verzichten musste.
Gedankenlose Rücksichtslosigkeit gegen ausgeprägte Rechthaberei auf der Grundlage so empfundener moralischer Überlegenheit: Das war eine explosive Kombination. Die eine Streithenne wurde verletzt, die andere hatte ein langes Strafverfahren – und einer unwillige Augenzeugin wurde von der Polizei ins Gericht gebracht. In jeder Hinsicht im Recht fühlte sich Anwohnerin Petra P. (Namen geändert), die im Prozess dafür sogar das große Wort der „Zivilcourage“ beanspruchte. Die Angestellte (49) lebt mit einem Mann zusammen, der aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen Anspruch auf einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz in dem dicht besiedelten Wohngebiet hat.
Kölner Falschparkerin gegen Anwohnerin aus Bergisch Gladbach
Über die Ignoranz von Falschparkern hat sie sich schon oft geärgert und viele Male die Behörden gerufen. Auf der anderen Seite steht die Kölner Maklerin Yasmin E.. Sie hat am Abend des 28. Oktober 2020 mit zwei Helfern aus Köln und Mannheim die neue Wohnung ihrer Tochter renoviert. Wegen der Parkplatznot in dem Wohngebiet haben sich die drei extra bei Yasmin E. in Köln getroffen und sind in ihrem BMW nach Gladbach gefahren. Als sie an dem Abend fertig sind, fahren sie wieder los.
Doch Yasmin E. hat ihr Handy oder ihre Handtasche – genau weiß das nach zweieinhalb Jahren keiner mehr - vergessen, weshalb sie umkehrt und auf dem reservierten Platz parkt. Das Unheil nimmt seinen Lauf: Die groß und kräftig wirkende Petra P. sieht das falsch parkende Auto, ist sauer. Sie ruft die Polizei an und postiert sich im Foyer des Mehrfamilienhauses, um die Falschparkerin zur Rede zu stellen. Als die beiden Frauen aufeinandertreffen, sagt die zierliche Kölnerin, sie habe das Schild leider nicht gesehen.
Anwohnerin stürzt und muss ins Krankenhaus
Aber jetzt noch auf die Polizei warten, wie es Petra P. fordert, will sie nicht. Es ist dunkel und es regnet. Am Parkplatz kommt es zum Showdown. Yasmin E. fährt los, Petra P. stürzt, zieht sich einen Bruch am Arm und Prellungen zu und kommt ins Krankenhaus. Aber wie kam es zum Sturz? Petra P. gibt an, beim Rangieren der anderen sei sie erst auf die Motorhaube gefallen, dann sei Yasmin E. losgefahren und habe sie mit dem linken Autospiegel ein Stück mitgeschleift. Dagegen bestreitet Yasmin E. jeglichen Unfall.
Ihre beiden Umzugshelfer haben ebenfalls nichts bemerkt. Der Jüngere der beiden erinnert sich daran, dass Yasmin erzählt habe, sie sei auf das Behindertenschild hingewiesen worden. Die letzte Zeugin ist die, von der Polizei zuhause abgeholt und vorgeführt wird. Die 54-Jährige sagt aus, sie habe erst den Disput der Frauen im Hausflur mitbekommen, später Petra P. „Halt, halt“ rufen hören und sie dann fallen sehen. Nach den einander zum Teil widersprechenden Zeugenaussagen bricht der Staatsanwalt eine Lanze dafür, jetzt zum Ende zu kommen, und zwar mit einer Einstellung.
Verfahren wegen widersprüchlicher Aussagen eingestellt
Es ist fast 17 Uhr, es gibt keine weiteren Zeugen: „Es riecht nach einer abschließenden Entscheidung!“ Von den Zeugen habe wohl keiner gelogen, vermutlich hätten aber die Helfer einen anderen Abend als den des Unfalls geschildert. Es bleibe unklar, wie es zum Sturz von Nebenklägerin Petra P. gekommen sei: durch das Anfahren oder weil sich ihre Jacke im Spiegel verfangen hat?
Auch die Angeklagte stimmt zu, um die Sache endlich hinter sich zu bringen, wie ihr Verteidiger Dr. Frank Seebode sagt, und so kann Richter Dr. Philipp Stöckle die Einstellung ohne Auflage verkünden. Über das geforderte Schmerzensgeld von 2500 Euro muss der Strafrichter nach der Einstellung nicht mehr entscheiden. Sollte allerdings Petra P. darauf beharren, würde ein Zivilrichter den Fall zur weiteren Bearbeitung erben.

