Kommentar zur Letzten GenerationSo gut der Zweck sein mag, er heiligt niemals eine Straftat

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Mit Sekundenkleber haben sich zwei Aktivistinnen der Letzten Generation auf der Fahrbahn festgeklebt.

Mit Sekundenkleber haben sich zwei Aktivistinnen der Letzten Generation auf der Fahrbahn festgeklebt.

Die „Letzte Generation“ hat für ihre Aktionen Geld- und Haftstrafen in Kauf genommen. Nun durchsuchten Ermittler Räume der Beschuldigten. 

Gesetze brechen für die vermeintlich gute Sache? Da haben die Täter schnell den Spruch „Der Zweck heiligt die Mittel“ zur Hand und glauben, ihre moralisch gefühlt höheren Werte rechtfertigten ihre Regelverstöße. Doch der Spruch stammt nicht etwa von Greta Thunberg, sondern vom italienischen Philosophen Niccolò Machiavelli, und der war bekanntlich alles andere als ein Verfechter höherer moralischer Werte, wenn auch gern mal missverstanden.

Wenn die selbst ernannte Letzte Generation den Zweck verfolgt, für den unbestritten notwendigen Wandel in der Klimapolitik Aufmerksamkeit erregen zu wollen, dann sind die Mittel dazu in einer Demokratie das Versammlungs- und Demonstrationsrecht, die freie Meinungsäußerung und natürlich das Recht, jederzeit entweder eine eigene Partei zu gründen und zur Wahl zu stellen oder in bestehenden Parteien mitzuwirken. Die Mittel der Nötigung durch Klebeaktionen oder durch Unterstützung oder gar Bildung einer kriminellen Vereinigung mit dem Ziel, Straftaten zu begehen oder zu finanzieren, gehören nicht dazu. Letztere sind vielmehr durch Paragraph 129 des Strafgesetzbuches verboten.

Insofern tut die Justiz gut daran, beim begründeten Verdacht auf solche Straftaten zu ermitteln. Das stärkt einerseits das Vertrauen der Menschen in den unabhängigen Rechtsstaat. Und zeigt andererseits all denen die Grenzen auf, die sich in einer Art moralischer Selbstermächtigung über das Gesetz stellen. So gut der Zweck auch sein mag, er heiligt niemals eine Straftat.