Der Streit um eine Nacktszene mit der 13-jährigen Nastassja Kinski spitzt sich zu. Nun droht sie Wim Wenders mit Klage.
Nacktszene mit 13-JährigerNastassja Kinski droht Regisseur Wim Wenders mit Klage

Die Rede von Wim Wenders beim Deutschen Filmpreis sorgte für Diskussionen (Archivbild).
Copyright: Christoph Soeder/dpa
Die Auseinandersetzung um eine Nacktaufnahme der zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alten Nastassja Kinski in Wim Wenders' Werk „Falsche Bewegung“ (1975) spitzt sich zu. Christian Schertz, der Anwalt der Schauspielerin, hat mit einer Klage gedroht. Falls Wenders die betreffende Sequenz nicht zeitnah herausschneidet, sollen rechtliche Maßnahmen folgen. Ein entsprechendes Ultimatum endet diese Woche.
„Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen“, äußerte Schertz. Als Begründung führt er die Missachtung der Persönlichkeitsrechte von Kinski als Minderjährige an. Der Jurist beschuldigt Wenders, mit seiner Ansprache beim Deutschen Filmpreis versucht zu haben, sich der eigenen Verantwortung zu entledigen. „Tatsächlich hat er damit erneut keine Verantwortung übernommen, nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film“, zitiert die Meldung Schertz. Die Debatte drehe sich nicht um Zensur oder eine sogenannte „cancel culture“.
Vorwurf der Verantwortungslosigkeit an Wenders
Wenders lehne laut den Ausführungen von Schertz „bereits seit Jahren“ eine persönliche Unterredung mit Kinski bezüglich der Sequenz ab. Die Darstellerin selbst kommentierte unlängst gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“. Ferner bemängelte sie die damaligen Drehbedingungen und hob hervor: „Es war nun mal der erste Film, er war mein erster Regisseur und er hat mich nicht beschützt.“

Wim Wenders wurde beim Deutschen Filmpreis mit dem Ehrenpreis ausgezeichnet (Archivbild).
Copyright: Christoph Soeder/dpa
Der Anwalt führte aus, dass Kinski sich im Nachhinein von der damaligen Lage übermannt und durch Wenders ungeschützt gefühlt habe. „Manchmal guckt man auf sein Leben zurück und stellt fest, da sind Dinge passiert, die waren schlicht nicht in Ordnung, die möchte ich korrigiert wissen. Und so war es hier auch.“
Die umstrittene Szene im Detail
Das Werk „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975 erzählt die Geschichte des Autors Wilhelm, der auf einer Deutschlandreise unterschiedlichen Personen begegnet. Unter ihnen ist die von Kinski verkörperte stumme Künstlerin Mignon. In der etwa zwei Minuten langen Sequenz sucht Wilhelm nachts ihr Zimmer auf, wo sie auf einem Bett ruht. Sie trägt lediglich eine Unterhose, ihr Oberkörper ist unbekleidet. Wilhelm gesellt sich ebenfalls in Unterwäsche zu ihr, gibt ihr erst eine Ohrfeige und danach sanft ihr Gesicht. Im weiteren Verlauf wird eine sexuelle Interaktion zwischen den beiden impliziert.
Wenders' Appell an die Deutsche Filmakademie
Bei der Gala, wo er mit dem Ehrenpreis ausgezeichnet wurde, warf Wenders in seiner Ansprache die Frage auf, ob man eine Sequenz entfernen dürfe und müsse, falls sie eine Darstellerin verletze. Mit diesem Dilemma fühle er sich „ziemlich allein“ und wisse keinen Rat. Er ersuchte die Deutsche Filmakademie, eine Diskussion über den Umgang mit filmischem Erbe anzustoßen. Ein Schnitt des Werkes würde einen Präzedenzfall schaffen. Von der Filmakademie liegt hierzu bisher keine Stellungnahme vor.

Nastassja Kinski will eine alte Szene aus dem Wenders-Film entfernt haben (Archivbild).
Copyright: Felix Hörhager/dpa
Die Ansprache löste in der Filmwelt Debatten aus. So merkte die Regisseurin und Darstellerin Karoline Herfurth auf Instagram an: „Es wäre so groß gewesen, wenn ein so großer Mann einmal öffentlich gesagt hätte: Ich habe einen Fehler gemacht. Ich habe es versäumt, ein ungeschütztes 13-jähriges Kind zu schützen.“
Umgang mit kontroversem Filmerbe
Für die Filmwissenschaftlerin Annette Brauerhoch ist die Frage nach einer nachträglichen Korrektur der Geschichte von fundamentaler Bedeutung. Dies tangiere alles, was unter den Begriffen „Cancel Culture“ oder „Political Correctness“ gefasst werde. Sie erläuterte im Deutschlandfunk, dass eine Diskussion eröffnet werden müsse, „aber auf keinen Fall sollte man versuchen, die Geschichte zu korrigieren, denn das sind ja auch wichtige Dokumente“.
Die künstlerische Direktorin der Deutschen Kinemathek, Heleen Gerritsen, unterstrich die Wichtigkeit einer historischen Kontextualisierung älterer Filme mittels Einführungen oder kuratorischer Anmerkungen. Die Filmemacherin Julia von Heinz regte an, die Sequenz mit Triggerwarnungen und Zusatzmaterial zu versehen, beispielsweise in Form eines Interviews mit Kinski. Ein symbolisches Herausschneiden aus dem Master-Negativ sei ebenfalls eine „einfache und klare Geste“.
Laut Angaben von Schertz wurde in einem vergleichbaren Fall bereits eine Übereinkunft mit dem NDR erzielt. Dies betraf den „Tatort“-Film „Reifezeugnis“ von 1977, worin Kinski gleichfalls unbekleidet erscheint. Wenders seinerseits erinnerte an seinen Kollegen Steven Spielberg, der eine Passage in „E.T.“ nachträglich modifizierte und diesen Schritt später bedauerte. Die genannten Beispiele lassen sich allerdings nicht unmittelbar miteinander vergleichen. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.