Abo

Berufsmonopol fälltKonkurrenz am Kamin

4 min

Das Berufsmonopol für Schornsteinfeger fällt.

Mit Neujahr wird der freie Wettbewerb bei den Schornsteinfegern eingeführt. Bisher herrscht rund um die Rauchabzüge nämlich das weltweit einzigartige deutsche Kehrmonopol, das der Bezirksschornsteinfeger in seinem Sprengel genießt. Doch nun wird sich das ändern, zumindest in Teilen.

"Das wird unser Handwerk beleben", glauben die Zwillinge Sandra und Tordis Baum (30), Schornsteinfegerinnen aus Remscheid. Kehren, Messen und Überprüfen von Heizanlagen darf künftig jeder Schornsteinfeger und qualifizierte Heizungsbauer, unabhängig vom Einsatzort. Hausbesitzer können ihren Dienstleister frei auswählen und die Preise verhandeln. Denn auch die festgelegten Gebühren fallen mit dem neuen Gesetz.

Betriebe haben Spektrum erweitert

Kritiker wünschten sich schon seit langem das Ende des Monopols. Die EU bewertete das deutsche Schornsteinfegerwesen als nicht vereinbar mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und drohte ein Vertragsverletzungsverfahren an. Der erste Schritt zu mehr Wettbewerb wurde bereits 2008 vollzogen. Seitdem dürfen ausländische Mitbewerber ihre Dienste in Deutschland anbieten. Das taten aber dem Bundesverband der Schornsteinfeger zufolge nur wenige. "Mir ist lediglich ein Beispiel eines Österreichers und Schweizer Unternehmens bekannt", sagt Stephan Langer, Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin. Dabei sah die Branche den Veränderungen anfangs sehr skeptisch entgegen. Jetzt gewinnt man ihnen sogar etwas Positives ab. "Mit der Neuregelung 2008 fiel gleichzeitig auch das Nebenverdienst-Verbot für Schornsteinfeger. Energieberatungs-, Belüftungs- oder Schimmellehrgänge sind sehr gefragt", sagt der Verbands-Sprecher. "Viele Betriebe haben ihr Spektrum erweitert", sagt Tordis Baum, die in ihrem Kehrbezirk Heizungen und Kamine in rund 2500 Haushalten betreut. "Meine Schwester und ich haben uns als Energieberater qualifiziert. Wir können aber auch einen Schornstein bauen, wenn es der Kunde verlangt."

Nicht nur die Möglichkeit des Nebenverdienstes hilft, dass die Gesetzesänderung keine Existenzen bedroht. Denn weiterhin werden nur Bezirksschornsteinfegermeister - die ab 2013 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger heißen - bestimmte Aufgaben übernehmen dürfen. Dazu zählt die alle dreieinhalb Jahre vorgeschriebene Feuerstättenschau, das Führen des Kehrbuches und das Überprüfen der im Feuerstättenbescheid festgelegten Fristen. Außerdem sieht die Verbraucherzentrale NRW voraus, dass wenige Haushalte vom Wechsel Gebrauch machen werden. "Vergleichbar mit der Öffnung des Energie- und Gasanbietermarktes wird sich wohl auch hier die Trägheit der Masse zeigen", sagt Udo Peters, Referent für Energietechnik. Auch der Bundesverband der Schornsteinfeger sieht dies so: "95 Prozent der Kunden werden auch künftig ihren gewohnten Schornsteinfeger beauftragen", sagt Stephan Langer.

Das Einsparpotenzial ist mäßig

Zudem gehen Experten davon aus, dass noch einige Jahre ins Land gehen werden, bis der Wettbewerb unter den Kaminkehrern in Schwung kommt. In vielen Regionen wird es zunächst keine Alternative zum bisherigen Bezirksschornsteinfeger geben. Finanziell wird es für den Verbraucher wahrscheinlich auch nicht unbedingt reizvoll werden, einen zusatzqualifizierten Heizungsbauer mit dem Kehren zu beauftragen. Denn für die neuen Servicedienstleister schlagen die zusätzlichen Fahrtkosten zu Buche. Anders bei den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern, sie werden in ihren bisherigen Bezirken wohl weiter von Straße zu Straße ziehen können. Verbraucherschützer Udo Peters sieht jedoch für größere Wohnungsgesellschaften oder Eigentümer von vielen Objekten einen Vorteil, hier könnten private Wettbewerber eine kostengünstige Alternative sein. Ob durch die Konkurrenz die Preise sinken ist abzuwarten. Angesichts von rund 50 Euro Kehrkosten für ein Einfamilienhaus im Jahr ist das Einsparpotenzial aber mäßig. "Wir gehen nicht davon aus, dass es günstiger wird", sagt Langer. "Eher könnte es zu einem leichten Anstieg kommen, weil für die Schornsteinfeger eventuell Synergieeffekte wegfallen oder auch Kosten für Werbung entstehen."

Kunde muss Fristen einhalten

Die Neuregelung bringt für den Kunden jedoch auch mehr Verantwortung. Es gilt eine aktive Handlungspflicht und nicht wie bisher eine Duldungspflicht. Wenn er keine weiterführende Einigung nach 2012 mit einem Schornsteinfeger eingeht, dann muss er selber zusehen, dass er die Fristen im Feuerstättenbescheid einhält. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wird zwar auf einen verpassten Termin aufmerksam machen, aber spätestens bei der zweiten Mahnung werden Bearbeitungsgebühren oder auch Bußgelder von der zuständigen Verwaltungsbehörde fällig. Und irgendwann steht dann die Pflichtkontrolle an, die für den Verbraucher teuer werden kann.

Einen Vorteil sehen die Experten in Zukunft für den Hauseigentümer: Mehr Flexibilität bei den Terminen. Manch ein alt eingesessener Bezirksschornsteinfeger bot kein großes Zeitfenster für seinen Besuch an. Hausbesitzer, die einen Experten mit Kehren und Messen beauftragen, können die Termine frei ab 2013 absprechen. Außerdem wird es auch den gesetzlich geregelten Preisaufschlag an Samstagen nicht mehr geben.

Mehr Verantwortung für den Kunden

"Der Wettbewerb birgt neue Chancen. Aber man braucht auch Mut, wie immer wenn etwas Neues kommt", sagt Schornsteinfegerin Sandra Baum der Nachrichtenagentur dpa. Sie vertraut auf die Treue ihrer Kunden und das gute Verhältnis, das sie über Jahre aufgebaut hat. Dieser Aspekt kann auch ausschlaggebend für einen Verbraucher sein. Wer mit seinem Bezirksschornsteinfeger bisher nicht zurecht kam, war trotzdem auf ihn angewiesen - ab 2013 kann er sich dann einen anderen, sympathischeren Anbieter auswählen. Den finden Sie im offiziellen Schornsteinfegerregister vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle :

www.bafa.de