"Natürlich", "Verbesserte Rezeptur" oder "Ohne Farbstoff" - die Lebensmittel-Verpackungen in den Regalen der Supermärkte und Discounter sind voll von vielversprechenden Aufschriften und vermeintlichen Siegeln. Doch was diese Begriffe genau bedeuten, bleibt oft unklar. Denn: Dabei handelt es sich in vielen Fällen um reine Werbebotschaften - und verlässliche Aussagen über die Qualität eines Produktes machen sie nicht.
So gibt es beispielsweise für Bezeichnungen wie "regional" oder "heimisch" keine eindeutigen Kriterien. Welche Produktionsschritte tatsächlich in der Region stattfinden, bleibt offen. Außerdem können Produkte mit der Aufschrift "Ohne Geschmacksverstärker" trotzdem geschmacksverstärkende Inhaltsstoffe haben, etwa Hefeextrakt. "Dieser zählt nach dem Lebensmittelrecht als Lebensmittelzutat und gilt daher offiziell als ein Zusatzstoff, obwohl er ebenso eine geschmacksverstärkende Wirkung besitzt", sagt Nora Dittrich von der Verbraucherzentrale NRW. Bei Aufschriften wie "Natürlich" handelt es sich in erster Linie um Produktwerbung, da im Lebensmittelrecht nicht definiert ist, was diese zu bedeuten haben.
Berechtigtes Misstrauen
"Man darf nicht alle Hersteller über einen Kamm scheren", warnt die Verbraucherschützerin. Aber dennoch seien solche irreführenden oder wenig aussagekräftigen Kennzeichnungen auf einigen Verpackungen die Ursache dafür, dass viele Verbraucher der Lebensmittelindustrie misstrauisch gegenüber ständen. Und auch die Vielzahl an verschiedenen Siegeln und Labeln verwirre eher, als dass sie Orientierung biete.
Wirklich helfen kann im Grunde nur ein Blick auf die Zutatenliste. Denn nur sie kann wichtige Informationen zur Zusammensetzung eines Produktes liefern. Zum einen sind dort alle Zutaten aufgelistet: Hauptzutaten am Anfang, Gewürze, Aromen und Zusatzstoffe stehen meist am Ende. Auch allergene Zutaten müssen dort genannt werden, wie zum Beispiel Sellerie, Senf oder Ei. Zum anderen steht die sogenannte Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels oft nicht auf der Vorderseite, sondern häufig klein gedruckt auf der Rückseite. Die Verkehrsbezeichnung ist der offizielle Name, den das Produkt laut Lebensmittelrecht tragen muss. Dort zeigt sich dann, ob es sich zum Beispiel um Fruchtsaft oder Nektar, um Käse oder Schmelzkäse handelt.
Getrickst wird allerdings zum Teil auch bei der Zutatenliste: So können sich Zutaten zum Beispiel hinter so genannten Klassenbezeichnungen wie "Kräuter" oder "Gewürze" verstecken. Denn Hersteller sind nicht zu genauen Mengenangaben verpflichtet, wenn sie eine Zutat in "geringer Menge zur Geschmacksgebung" verwenden.
Das bedeutet häufig: "Wer mit einer Zutat nur geizig genug umgeht, muss nicht zugeben, wie viel genau davon im Produkt steckt", Dittrich. Was dabei unter einer "geringen Menge" zu verstehen ist, klärt die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung nicht. Dennoch: "Die Zutatenliste bleibt beim Einkauf die einzig wirklich verlässliche Informationsquelle", sagt Nora Dittrich. Und so appelliert sie in ihrer täglichen Praxis immer wieder an die Verbraucher, sich nicht von den blumigen Begriffen, Marketing-Botschaften oder schönen Bildern auf der Packungs-Vorderseite verleiten zu lassen, sondern die Verpackung vor dem Kauf erst einmal umzudrehen und nachzulesen. Denn, so Dittrich: "Die wirklich wichtigen Angaben stehen auf der Rückseite."

