Neue Angaben auf den Verpackungen - ist das den Kunden eigentlich wichtig?
Studien zufolge liest der Kunde tatsächlich intensiv die Angaben zu Inhaltsstoffen, Zutaten, Tierschutz, regionaler Herkunft und gentechnikfreier Produktion. Auch die Zahl der in Lebensmitteln enthaltenen Kalorien erscheint vielen Käufern wichtig. Darauf reagiert die mit der neuen Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die am Samstag in Kraft tritt. Die Informationen werden von den meisten Verbrauchern noch im Geschäft genutzt, wenn sie die Ware aus dem Regal nehmen. Zuhause liest kaum noch jemand nach.
Was sind denn die entscheidenden Neuerungen bei der geänderten Etikettierung?
Vereinfacht gesagt muss auf der Verpackung künftig genauer als bisher stehen, was drin ist. Wenn die Pizza mit Käseimitat belegt wurde, soll der Kunde das erfahren. Bei raffinierten pflanzlichen Ölen und Fetten reichte es bisher aus, sie als "Pflanzenöl" oder "Pflanzenfett" zu bezeichnen. Künftig muss auch die botanische Herkunft (also "Kokos") angegeben werden. Zusammengeklebte Fleischstücke müssen mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden. Das Gleiche gilt für Fleisch und Fisch, die mit so viel Wasser aufgespritzt wurden, dass die Flüssigkeit mehr als fünf Prozent des Gewichtes ausmacht. Wenn Nano-Technologie bei der Herstellung benutzt wurde, hat der Produzent dies anzugeben. Enthält ein Produkt Koffein, muss dies gesagt werden. Wer Schnitzel, Seelachs oder Rouladen aus der Tiefkühl-Theke holt, wird ab Samstag einem Aufdruck auf dem Etikett entnehmen können, wann die Ware eingefroren wurde. Es geht also um Transparenz und Klarheit.
Allergiker sollen von den neuen Vorschriften in besonders starkem Maße profitieren. Wieso?
Die 14 wichtigsten Bestandteile oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen könnten, müssen im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Selbstverständlichkeiten wie die, das Erdnussflips Erdnüsse enthalten, müssen sich die Hersteller aber nicht ausdrücklich mitteilen. "Wir wollen einen mündigen Bürger", heißt es im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlamentes. "Aber wir müssen schon auch darauf achten, dass sich der Verbraucher nicht für dumm verkauft fühlt." Anders als bisher sollen die kritischen Stoffe auch bei unverpackter Ware, die in Metzgereien oder beim Bäcker angeboten wird, für den Kunden erkennbar gemacht werden.
Muss mein Bäcker also vom morgigen Samstag an die Inhaltsstoffe seiner Brötchen im Laden deklarieren?
Nein. Die Ausweitung der Vorschriften auf unverpackte Produkte erfolgt erst in zwei Jahren. Dann aber werden auch alle jene erfasst, die in Restaurants, Bäckereien oder Catering-Unternehmen lose oder verarbeitete Ware anbieten. Sie sind dann verpflichtet, jeden Inhaltsstoff für den Kunden verfügbar zu halten - beispielsweise durch Aushänge, im Geschäft ausliegende Tabellen oder auf den Speisekarten.
Wenn Mütter für Kinderfeste oder andere Feiern in der Öffentlichkeit einen Kuchen backen, müssen sie also ebenfalls die verwendeten Inhaltsstoffe komplett auflisten?
Nein. Das ist eine von vielen Legenden, die sich um diese neue Kennzeichnungspflicht ranken. Es heißt in den Vorschriften ausdrücklich: "Der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen" oder "das gelegentliche Anbieten von Lebensmitteln" ist von den Regeln ausgenommen. Auch für Wohltätigkeitsveranstaltungen sowie "Märkte und Zusammenkünfte auf lokaler Ebene" gelten die Auflagen nicht.
Was gilt bei Lebensmitteln, die über das Internet verkauft werden? Da kann man sich die Packung ja nicht vor dem Kauf ansehen.
Richtig. Deshalb muss der Käufer schon bei der Bestellung auf der Seite des Internet-Händlers die Pflicht-Daten wie Zutaten, Allergieauslöser und Füllmenge vor dem Kauf per Mausklick abrufen können.
Kann ich als Kunde künftig auch mehr Angaben über die geografische Herkunft von Lebensmitteln bekommen?
Ja. Bei Lebensmitteln müssen generell das Herkunftsland oder der Ursprungsort genannt werden. Ab April des kommenden Jahres gilt auch für unverpacktes oder vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch eine Pflicht zur Nennung des Aufzucht- und Schlachtortes.
Das klingt alles sehr kompliziert. Warum hat man sich nicht auf ein einfach zu erkennendes Symbol wie eine Ampel verständigt?
Es gab anfangs tatsächlich viele Befürworter dieser sehr überschaubaren Ampellösung. Doch Ernährungsexperten warnten schließlich vor dem Versuch, die vielfältigen Informationen über ein Produkt durch ein solches Symbol zu vereinfachen. Wichtige Lebensmittel würden zum Beispiel wegen des Fettgehaltes rote Stoppsignale erhalten, obwohl sie gerade wegen der enthaltenen ungesättigten Fettsäuren gesundheitsförderlich sind - das gilt unter anderem für Oliven- oder Rapsöl, Avocado, Makrele, Hering oder Nüsse. Die Ampelfarben seien deshalb aus ernährungsphysiologischer Sicht falsch, hieß es. Ernährung sei zu komplex, als dass mit solchen simplen Symbolen Bewertungen ausgesprochen werden können.
Sind die Vorgaben für Anbieter einfach zu handhaben?
Da gibt es Schwierigkeiten, und neue werden auftauchen. Ein Beispiel stammt aus dem Bereich der Milchproduktion. Da gibt es beispielsweise kleine Hersteller, die mit Ausnahme des Zuckers alle Zutaten aus der unmittelbaren Umgebung ihres Betriebs beziehen. In ihrem Fall aber mit fatalen Folgen. Denn bei naturbelassener Milch schwankt der Proteingehalt, was es nahezu unmöglich macht, den Eiweißanteil genau anzugeben - und vor allem die Verpackungen entsprechend zu variieren. In Brüssel heißt es dazu, man werde prüfen, wo genau Nachbesserungen nötig seien. Denn es gehe ja nicht darum, ausgerechnet der biologischen Lebensmittelproduktion Steine in den Weg zu legen. (ddw)
