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Kfz-VersicherungNicht nur auf den Preis schauen

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Symbolbild Autoversicherung

Ich möchte meine Kfz-Versicherung kündigen. Was muss ich beachten?

In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich tun. Wichtig zu wissen: Entscheidend für die Gültigkeit ist nicht das Versanddatum, sondern der fristgerechte Eingang der Kündigung beim Versicherer. Im oben genannten Fall muss also die Kündigung bis spätestens 30.11. bei dem Versicherer vorliegen.

Wie stellt sich die Situation in der Kfz-Versicherung momentan dar und wie entwickeln sich die Prämien?

Die Schadenentwicklung, die sich seit 2010 verschlechtert hat, hat sich im laufenden Jahr leider nicht entspannt. Insofern bleibt die Branche ertragsmäßig unter Druck, Raum für Beitragssenkungen dürfte nicht bestehen. Andererseits sorgt der anhaltend heftige Wettbewerb dafür, dass auch kein großer Spielraum für Anhebungen besteht. Ein wichtiger Trend ist sicherlich die zunehmende Bedeutung von Online-Vergleichsportalen als Orientierungshilfe und der Online-Abschluss von Versicherungen. In der Tat können Vergleichsportale bei der Suche nach günstigen Anbietern eine gute Hilfe sein. Bedenken Sie aber unbedingt, dass kein Portal alle Anbieter listet, und suchen Sie daher mindestens zwei Portale auf.

Sollte ich mich bei meinen Wechselüberlegungen nur nach dem Preis richten?

Nein. Einen Wechsel der Versicherung sollte man nicht alleine vom Preis abhängig machen. Bei der Wahl der richtigen Versicherung sind die Leistungen wichtige Faktoren. Die Versicherungsbedingungen der Anbieter sind oft sehr unterschiedlich. Gerade ein besonders preiswerter Anbieter kann schlechte Konditionen haben. Daher ist ein Leistungsvergleich unabdingbar.

Ich hatte einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall. Kann ich durch den Wechsel der Versicherung einer Höherstufung entgehen?

Nein. Bei einem Wechsel erfolgt grundsätzlich eine Meldung an die neue Versicherung über den tatsächlichen Schadenverlauf.

Kann ich außerordentlich kündigen, wenn meine Kfz-Versicherung den Beitrag erhöht?

Man muss nicht beim bisherigen Versicherer bleiben, wenn der Versicherungsbeitrag für das kommende Jahr steigt. Der Gesetzgeber räumt dem Autofahrer durch das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich die Möglichkeit ein, sich auch nach dem 30. November noch für einen günstigeren Anbieter zu entscheiden. Zudem muss der bisherige Kfz-Versicherer in seiner Rechnung klar und deutlich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ebenso muss er darüber informieren, wie der Kunde sein Kündigungsrecht wahrnehmen kann.

Auf welche Bedingungen sollte ich bei Abschluss einer Kaskoversicherung achten?

Unter anderem sollten folgende Punkte enthalten sein: Der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung, inklusive Folgeschäden, sollten erstattet werden. Zudem ist es wichtig, dass über die Wildschadenklausel hinaus Schäden durch die Kollision mit Tieren aller Art versichert sind.

Ich habe seit drei Jahren den Führerschein, fahre regelmäßig mit dem Zweitwagen meiner Eltern. Jetzt möchte ich mein eigenes Auto. Wie stuft mich die Versicherung dann ein?

Bei drei Jahren Führerschein wird eine gewisse Fahrpraxis vermutet, sodass eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ üblich ist. Aber auch andere Einstufungen sind denkbar, wenn zum Beispiel der Schadenverlauf aus dem Vertrag der Eltern übernommen werden soll. In jedem Fall sollten Sie mit Ihrem Versicherer sprechen.

Viele Kfz-Versicherer bieten jungen Fahrern eine günstigere Police an, wenn zum Beispiel die Eltern schon längere Zeit Kunden sind. Manche Versicherer bieten eine Familienversicherung mit günstigen Einstiegssätzen an.

Wir haben in der Familie drei Autos und zwei Motorräder zu versichern. Gibt es da so etwas wie einen "Mengenrabatt"?

Einige Versicherer bieten interessante Sondereinstufungen bei der Versicherung von mehreren Fahrzeugen innerhalb einer Familie an. Insbesondere wenn zusätzliche Fahrzeuge hinzukommen, ist das interessant. Diese Sondereinstufungen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft anders geregelt und an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden.

Ist die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse von der Höhe des Schadens abhängig?

Nein, die Rückstufung erfolgt unabhängig davon. Bei geringen Schäden macht es Sinn den Schaden selbst zu übernehmen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Es sei denn, Sie haben einen Rabattschutz in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart. Dann wäre zumindest ein Schaden frei.

Bekannte von mir wechseln nahezu jedes Jahr ihren Kfz-Versicherer. Kann ich auch ohne Wechsel Geld sparen?

Ja. Jährlich legen die Kfz-Versicherer neue Tarife auf. Fragen Sie daher nach, ob eine Umstellung auf den aktuellen Tarif eine Beitragsminimierung erreicht. Achten Sie aber darauf, dass Sie sich von den Leistungen her nicht verschlechtern. Überprüfen Sie auch, ob die Angaben zu den "individuellen Tarifmerkmalen", wie Jahreskilometerlaufleistung oder die angegebenen Fahrer, noch stimmen. Fahren Sie beispielsweise Ihr Fahrzeug nur noch alleine, da Ihr Kind ein eigenes Auto bekommen hat, spiegelt sich das in Ihrer Kfz-Prämie wider. (EB)