Wenn der Urlaub zum Albtraum wirdWann hilft der deutsche Staat im Ausland?

Generalkonsulat der Bundesrepublik in Barcelona.
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Für viele Reisende ist es ein Horrorszenario: Man befindet sich im Urlaub in Thailand oder den USA – und jemand klaut den Pass! Man steht ohne Ausweis da und darf das Land nicht mehr verlassen. Wenn im Ausland etwas schiefgeht, können die deutschen Auslandsvertretungen sogenannte konsularische Hilfe leisten. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes (AA) geschieht das jedes Jahr in rund 70.000 Fällen.
In welchem Rahmen die Mitarbeiter vor Ort tatsächlich helfen dürfen, ist im Konsulargesetz geregelt. Internationales Recht und die Gesetze des jeweiligen Staates sind ebenfalls zu beachten. Konsularische Hilfe könne man als „Hilfe zur Selbsthilfe“ verstehen, ordnet der Reiserechtsexperte Paul Degott ein.
Wenn ein Reisender seinen Pass verliert oder dieser gestohlen wurde, kann die deutsche Auslandsvertretung ein Ersatzdokument ausstellen. Damit wird Reisenden die Rückkehr nach Deutschland ermöglicht. Die Vertretungen können jedoch keinen Ersatz für Führerscheine oder Personalausweise ausstellen.
Hilfe nach Diebstahl
Wenn Reisende nach einem Diebstahl mittellos ohne Geld dastehen, können Botschaften und Konsulate ebenso helfen. Die Mitarbeiter vermitteln dann Kontaktmöglichkeiten nach Hause. Die Ortskenntnisse der Vertretungen helfen auch dabei, den Reisenden Mittel und Wege zu schnellen Überweisungen aufzuzeigen, damit sie wieder an Geld kommen. In Ländern, in denen dies nicht möglich ist, darf Geld von der sogenannten Legationskasse des Bundes an die Auslandsvertretung überwiesen werden. Wer jetzt darauf hofft, dass eine Botschaft Hotelschulden, Bußgelder oder einen Krankenhausbesuch bezahlt, der irrt.
Keine Hilfe zur Weiterreise bei Geldverlust
Wer seine Reise wegen Geldverlust nicht mehr fortsetzen kann, darf ebenfalls nicht auf Hilfe hoffen: Die deutschen Botschaften und Konsulate können die Weiterreise nicht finanzieren und nur in Ausnahmefällen finanzielle Hilfe leisten. Wichtig: Das Geld müssen Urlauber in jedem Fall zurückzahlen. Werden Reisende im Ausland festgenommen oder in ein Gerichtsverfahren verwickelt, dürfen die Auslandsvertretungen per Gesetz ebenfalls nur in bestimmtem Maße helfen. Sie können nicht in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder ausländischen Behörden Weisungen erteilen. Was allerdings möglich ist: den Betroffenen Anwälte oder Übersetzer vor Ort vermitteln.
Bei Vermisstenfällen können Konsularbeamte die Polizei einschalten und die Angehörigen beraten, welche Möglichkeiten es gibt, nach den Personen zu suchen. Die Kosten von Such- und Rettungsaktionen werden nicht übernommen. Im Katastrophenfall oder bei Unruhen im Reiseland helfen die Auslandsvertretungen bei der Ausreise. Botschaften organisierten regelmäßig Evakuierungen, so Degott. „Wer mit einem Reiseveranstalter unterwegs ist, bekommt auch ohne konsularische Hilfe Unterstützung in Notfällen. (dpa)
