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WissenswertesRund um den Rauchmelder

Lesezeit 2 Minuten

Die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen soll in NRW ab April 2013 Pflicht werden.

Düsseldorf – Viele Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen werden wohl demnächst Rauchmelder anschaffen müssen. Das Kabinett hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Rauchmelderpflicht in Düsseldorf beschlossen: Ab 1. April 2013 sollen die Geräte in Neubauten, und bis Ende 2016 in allen anderen Wohnungen Pflicht sein. Die Melder kosten zwischen 10 und 30 Euro. Laut Feuerwehrverband NRW macht eine längere Batterielaufzeit den höheren Preis aus.

Viele Geräte funktionieren über eine eingebaute Fotozelle. Vereinfacht gesagt, erkennt die Fotozelle, wenn die Luft im Raum „dick“ wird. Der Rauchmelder „sieht“ den Rauch und gibt ein schrilles Warnsignal von sich.

Rauch ist die größte Gefahr bei einem Wohnungsbrand - nicht die Flammen. Die meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung. Da bei einem Brand der Rauch zuerst in der Raummitte nach oben aufsteigt und sich dann zu den Zimmerwänden hin ausbreitet, soll man die Rauchmelder möglichst in der Mitte der Zimmerdecke anbringen - auf keinen Fall in eine Ecke. Manche Rauchmeldermodelle kann man festschrauben, andere hängen an einer Magnetplatte an der Decke.

Die Geräte sollen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren zur Pflicht werden. In Küchen und Bädern wird meistens auf einen Rauchmelder verzichtet, weil die häufigen Dämpfe in diesen Räumen Fehlalarme auslösen können. Bei einem Fehlalarm stellt die Feuerwehr den Einsatz normalerweise nicht in Rechnung.