Ein 20-Jähriger muss sich wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht verantworten. Hier wurde auch die Vorgeschichte erläutert.
„Er wollte nur helfen“Kölner Koch stirbt nach Messerstichen in den Hals

Der Angeklagte mit Verteidiger Fin Keith Habermann und einer Dolmetscherin beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht
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Mehr als sieben Monate nach dem Tod eines 52-jährigen Kochs im Stadtteil Bocklemünd muss sich ein heute 20-jähriger Kölner wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft dem jungen Mann vor, im vergangenen Januar den Bekannten seiner Familie in seiner Wohnung am Ollenhauerring mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Das Opfer sollte sich laut Anklageschrift um den Heranwachsenden kümmern, während sich die Eltern in Algerien aufhielten. In den Tagen zuvor hatte der Angeklagte bereits für einen Polizeieinsatz gesorgt.
Kölner Anklage: Messerklinge brach bei Attacke ab
Laut Anklageschrift kam es an einem Dienstagabend gegen 21.30 Uhr in der Wohnung des Beschuldigten aus bislang ungeklärten Gründen zum Streit. Der zum Tatzeitpunkt 19-Jährige soll im Verlauf zu drei Küchenmessern gegriffen und so brutal auf den 52-Jährigen eingestochen haben, dass eine Klinge abbrach und eine andere sich verbog. Das Opfer erlitt laut den Ausführungen des Staatsanwalts massive Stiche und Schnitte im Hals- und Gesichtsbereich: „Die Halsschlagader, eine Vene sowie der Kehlkopf wurden durchtrennt.“ Auch habe das Opfer mehrere Rippenbrüche erlitten.
Äußern wollte sich der Angeklagte zum Prozessauftakt nicht. Eine Einlassung werde womöglich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sagten die Verteidiger. Der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg versuchte, dem 20‑Jährigen die Angst vor einer Aussage zu nehmen. „Es wäre völlig normal, wenn Sie nervös wären“, sagte Meimberg in Richtung der Anklagebank. Auf der gegenüberliegenden Seite saß mit Anwältin Petra Eßer die Vertreterin der Angehörigen. „Wir hoffen auf ein angemessenes Urteil und fordern Schmerzensgeld“, sagt sie. Der 52-Jährige habe für seine Hilfsbereitschaft mit dem Leben bezahlt.
Köln: 20-Jähriger soll in fremde Wohnung eingedrungen sein
Im Zeugenstand berichtete ein Polizist, dass der Angeklagte drei Tage vor dem Verbrechen barfuß durch den Schnee gelaufen und durch Bocklemünd geirrt sei. Am Görlinger Zentrum habe er ein Hochhaus betreten und im 13. Stock an jeder Wohnungstür geklingelt. Als ein Bewohner geöffnet habe, habe der Mann sich in die fremde Wohnung begeben und sich dort laut Polizeibericht „verbarrikadiert“. An anderer Stelle hieß es, er habe zusammengekauert in einer Ecke gesessen. „Wir haben ihn bis ins Krankenhaus begleitet und an den Rettungsdienst übergeben“, sagte der Beamte.
Die Identität des Mannes habe man damals gar nicht festgestellt, so die Aussage des Polizisten. Es sei ja nur um „Gefahrenabwehr“ gegangen. Erst nach den weiteren Ereignissen sei ihm klar geworden, um wen es sich offenbar gehandelt habe. Aussagen eines weiteren Bekannten der Familie legen nahe, dass der Angeklagte nach der Klinikentlassung über keinen Wohnungsschlüssel mehr verfügt habe. „Ich habe ihn in der Moschee getroffen“, so der Zeuge. Der junge Mann sei ihm verwahrlost vorgekommen. In Absprache mit dem Vater in Algerien habe er einen Schlüsseldienst beauftragt.
Köln: Vater des Angeklagten wohl zur Tatzeit am Telefon
Ob er auch ein neues Türschloss montieren solle, habe der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes gefragt. „Das hätte 75 Euro gekostet, das war dem Vater zu teuer“, berichtete der Zeuge. Also sei das spätere Opfer kurz darauf mit einem günstigen Türschloss an der Wohnanschrift erschienen. Auch ein Döner-Sandwich hatte er laut des Zeugen dabei – als Snack für den 20‑Jährigen. Kurz darauf sei die Situation eskaliert. Laut des Zeugen soll das Opfer mit dem Vater des Angeklagten telefoniert haben. Was er dabei mitbekam, ist strittig. Nach dem Telefonat soll er den anderen Bekannten kontaktiert haben.
„Er sagte, er habe ein komisches Geräusch gehört“, erzählte der Zeuge in Saal 2 des Kölner Justizgebäudes. Von einem möglichen Aufschrei war die Rede. Er habe den Vater beschwichtigt, womöglich hätten sie Probleme beim Einbau des neuen Türschlosses, habe der Bekannte gesagt. Die Ermittler gehen von einem Kampfgeschehen aus, das sich in der Wohnung abgespielt haben muss. Übersät mit Wunden und Hämatomen soll der 20-Jährige nach der Bluttat seine Wohnung verlassen und den tödlich verletzten Bekannten zurückgelassen haben. Ein Notarzt wurde nicht gerufen.
Köln: Vorfall an Zentralmoschee und in Krankenhaus
Der mutmaßliche Täter tauchte kurze Zeit später an der Zentralmoschee in Ehrenfeld auf. Laut einem Sicherheitsmitarbeiter sprang der Mann über eine Absperrung und habe geäußert, auf die Toilette gehen und beten zu wollen. Die Security rief die Polizei. Abermals wurde der 20-Jährige in eine Klinik gebracht. „Im Krankenhaus zeigte er sich unkooperativ, leistete Widerstand und bewarf die eingesetzten Polizisten mit einer Urinflasche“, teilte die Polizei mit. Dass zu diesem Zeitpunkt eine Leiche in der Wohnung des Mannes lag, ahnten die Beamten nicht. Am Folgetag wurde er entlassen.
Große Sorgen machten sich die Bekannten des Getöteten, nachdem der Koch nicht auf der Arbeit erschienen war. Erneut kam es zum Polizeieinsatz. Der 20-Jährige wurde apathisch wirkend an seiner Wohnanschrift angetroffen. Doch die Situation erschien den Polizisten offenbar so unübersichtlich, dass sie den Angeklagten unbewacht mit Sanitätern ins Krankenhaus fahren ließen. „Plötzlich stürmten mehrere Beamte die Klinik“, berichtete ein Sanitäter. Es kam zur Festnahme. Kurz zuvor hatte die Polizei offenbar die Leiche in der Wohnung entdeckt.
Der Prozess wird fortgesetzt.
