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1. FC KölnWieder ein Urteil nach den Nizza-Krawallen

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Krawalle in Nizza

Die Simmung heizte der Angeklagte bei den Krawallen in Nizza mit auf. 

Ein 30-Jähriger ist am Dienstag schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte war auch schon bei den „Hogesa“-Ausschreitungen dabei.

Eigentlich habe er einfach nur einen schönen Fußballabend erleben wollen. „Sonne, Strand, Meer und das Feeling, den FC auf internationaler Bühne zu erleben“, das sei sein Beweggrund gewesen, zum Spiel des 1. FC Köln in der UEFA Conference League gegen den OGC Nizza am 8. September 2022 in die südfranzösische Stadt zu reisen. Die massiven Ausschreitungen vor und im Stadion brachten den Mann am Dienstag auf die Anklagebank im Amtsgericht. Amtsrichterin Denise Fuchs-Kaninski verurteilte den 30-Jährigen wegen Landfriedensbruchs zu 90 Tagessätzen zu je fünf Euro. „Sie haben durch provozierende Gesten, Tritte und Schläge gegen eine Plexiglas-Scheibe die Stimmung angeheizt“, zeigte sich die Richterin überzeugt.

Mit viel Alkohol intus randaliert

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe vor Gericht ein. Er sei mit einem Bekannten nach Nizza gefahren, „um da eine ruhige Tour zu fahren“, sagte der 30-Jährige. Bereits tagsüber habe er in der sengenden Sonne dem Alkohol zugesprochen. Als es dann im Stadion mit den Auseinandersetzungen losgegangen sei, habe er mitgemischt. „Ich bin nicht Herr meiner Sinne, wenn ich Alkohol trinke“, räumte der 30-Jährige ein, der seither abstinent lebt. Videos zeigten den 30-Jährigen, wie er im Stadion gegen eine Trennscheibe aus Plexiglas, die die rivalisierenden Fanlager trennte, schlug und trat. Zudem machte er laut Anklage provozierende Gesten mit den Händen. Den Tatbeitrag des Angeklagten wertete Verteidiger Lars Leininger als am untersten Rand dessen, was noch als Landfriedensbruch durchgehe. „Der bewegt sich ja in Zeitlupe“, kommentierte der Anwalt die Videoaufzeichnungen.

Auch die Vorsitzende befand, dass der Angeklagte kein Hauptakteur bei den Ausschreitungen mit mehreren zum Teil schwer Verletzten gewesen sei. Die rivalisierenden Fanlager hatten aufeinander eingeschlagen und sich gegenseitig mit Gegenständen, wie Absperrpollern und Pyrotechnik beworfen. Wegen einer einschlägigen Vorstrafe aus dem Jahr 2015 sah das Gericht eine Geldstrafe für notwendig, aber auch ausreichend.

2014 hatte sich der Angeklagte an einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit Fans von Borussia Mönchengladbach am Rande eines Rhein-Derbys beteiligt. Zudem hatte er wenige Wochen später im Oktober 2014 am Rande einer Demonstration unter dem Motto „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) beteiligt. Dabei hatte der Vater eines Sohnes und einer Tochter auf dem Breslauer Platz mit anderen Hooligans ein Polizeieinsatzfahrzeug umgestoßen und demoliert. Der Schaden betrug 23 500 Euro. Wegen der beiden Taten war der Mann zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bei der Demo hinter dem Hauptbahnhof war es zu schweren Ausschreitungen gekommen, die sich bis zum Eigelstein verlagerten.