30-Jährige in Köln verurteiltJunge Frauen auf Online-Portal angeboten

Das Landgericht in Köln
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Köln – In ihrer Wohnung herrschte ein reges Kommen und Gehen. Nachbarn, Bekannte, Fremde – jeder durfte mit Partys feiern, Cannabis und Kokain konsumieren. Unter den regelmäßigen Gästen waren auch ein Brüderpaar und ein weiterer Mann. Die schleppten immer wieder Freundinnen an, die sie im Tatzeitraum von September bis Ende Dezember 2017 in der Wohnung der angeklagten Mieterin (30) zur Prostitution drängten. Zuvor hatten sie die Frauen auf dem Online-Portal „kaufmich.de“ angeboten. Neben einer 18-Jährigen waren das auch zwei Minderjährige im Alter von 15 und 17 Jahren.
Weil die 30-Jährige das zuließ und auch selbst davon profitierte, wurde sie am Montag vom Amtsgericht wegen Beihilfe zur Prostitution und Beihilfe zur Ausbeutung von Prostituierten zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Laut Urteil hatte die Angeklagte Kenntnis, dass zumindest die 15-Jährige nicht volljährige war. Die 17-Jährige, so die Angeklagte in ihrem Geständnis, habe gesagt, sie sei volljährig.
„Das ist leicht verdientes Geld“
Die hochschwangere Angeklagte, die im August heiraten will, gab an, sie sei über die Partys und das Kokain in etwas hineingeraten, das sie eigentlich nicht gewollt habe. Zunächst habe die 18-Jährige sich in ihrer Wohnung prostituiert. Dafür bekam sie von den Zuhältern kostenlos Kokain. Das aber nicht ohne Hintergedanken, denn die Zuhälter wollten auch sie auf den Strich schicken: „Da kannst du Erfahrungen sammeln, du hattest doch erst einen Mann“, habe man ihr gesagt. Und weiter: „Das ist leicht verdientes Geld.“
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Im Oktober 2017 empfing dann auch die 17-Jährige ihre Freier in der Wohnung. Anfang Dezember 2017 zog die 15-Jährige gar bei ihr ein und prostituierte sich. Die Angeklagte habe die 15-Jährige auch mal mit dem Auto in den Rheinauhafen zu einem Job gefahren. Während die 15-Jährige sich prostituierte, ging die Frau mit den Zuhältern in ein Fast-Food-Restaurant.