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Ältere Menschen als OpferBetrug mit teuren Teppichen in Köln vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
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Das Landgericht in Köln

Köln – Anklageschriften sind keine Spannungsliteratur. Wie einschläfernd das Verlesen solcher Schriften sein kann, musste am Dienstag ein Schöffe der 19. Großen Strafkammer feststellen, der währenddessen immer wieder den Anschein erweckte einzudösen. Nur durch den beherzten Einsatz der Protokollführerin in dem Verfahren, die den eingenickten ehrenamtlichen Richter zuerst bemerkt hatte, wurde nichts aus dem Schläfchen auf der Richterbank.

Schöffe schlief immer wieder ein

Zunächst klopfte die Protokollantin mehrmals auf ihr Pult, später dann — das Klopfen entfaltete nur kurz Wirkung — ließ sie wiederholt ihren mächtigen Schlüsselbund klirrend auf den Tisch fallen — was wiederum die Staatsanwältin völlig aus dem Konzept brachte. Auch einer beisitzenden Berufsrichterin sowie der Vorsitzenden blieb der langsam nach vorne sackende Kopf des Schöffen nicht verborgen, woraufhin die Beisitzerin etwas auf ein Blatt schrieb und es ihm zu lesen gab. Der Mann las den Zettel, schaute ertappt, nickte und machte eine entschuldigende Geste.

Dabei ist der Fall, in dem der Schöffe mitentscheiden soll, gar nicht uninteressant. Drei Männer (34, 53 und 54) und eine Frau (52) sind angeklagt, mehrheitlich Menschen höheren Alters zwischen Juni 2017 und Juni 2018 in 74 Fällen um rund 620.000 Euro betrogen zu haben. Die Mitarbeiter einer Orientteppich-Galerie, die auf Handel, Reinigung und Restauration von Teppichen spezialisiert war, sollen den Geschädigten vorgespiegelt haben, mit ihren Teppichen könnten sie in der Schweiz viel Geld machen. Dort stünden Orientteppiche hoch im Kurs, allein die Gebühren des Schweizer Zolls sollten die Verkaufswilligen per zinslosem Darlehen den Händlern vorstrecken.

Angeklagte schweigen zum Prozessauftakt

Alle Angeklagten hätten aber gewusst, so die Anklage, „dass es zu einem Verkauf mangels Geschäftsbeziehungen nicht kommen würde“. Es sei den Angeklagten nur darum gegangen, über die angeblichen Darlehen möglichst hohe Zahlungen auf ihre Konten zu generieren. Von Anfang an hätten sie nicht vor gehabt, das Geld zurückzuzahlen. Lediglich in Ausnahmefällen sei es aufgrund erheblichen Drucks der Opfer zur Rückzahlung von Teilbeträgen gekommen.

Die Angeklagten wollten zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen machen. Anschließend traten die Prozessbeteiligten in ein Rechtsgespräch.

Der Prozess wird fortgesetzt.