Über Portale wie AirBnB werden Wohnungen an Touristen vermietet. Seit Juli 2022 gelten dafür auch in Köln strengere Bedingungen. Mehr als 2200 Anbieter haben sich bisher registrieren lassen.
Bericht zu Airbnb und Co.So viele Wohnungen stehen für Touristen in Köln bereit

Auch in Köln gelten inzwischen verschärfte Regeln.
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Wer seine Wohnung in Köln kurzzeitig vermieten will – etwa an Touristen oder Geschäftsreisende – muss sich seit 1. Juli 2022 registrieren lassen und eine Wohnraum-Identitätsnummer (WID) beantragen. Das verlangt das neue Wohnraumstärkungsgesetz in NRW, das der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum einen Riegel vorschieben will. Es besagt, dass in Köln und fünf anderen Kommunen jede Kurzzeitvermietung für mehr als drei Monate (90 Tage) pro Kalenderjahr ohne die erforderliche Genehmigung verboten ist. Für die Vermietung an Studierende gilt eine Frist von 180 Tagen.
Stadt Köln zieht Bilanz
Ein halbes Jahr nach Einführung der Registrierungspflicht hat die Stadt Köln eine erste Bilanz gezogen. Laut dem soeben vorgelegten 9. Bericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum haben in Köln bisher 2560 Bürgerinnen und Bürger eine WID beantragt, um ihre Wohnungen kurzzeitig vermieten zu können.
Da ein Anbieter mehrere Wohnungen vermieten kann, werden in Köln also mehr als 2500 Wohnungen zur Kurzzeitvermietung angeboten. Köln nimmt damit die Spitzenposition unter den sechs Städten in NRW ein, in denen die Regeln des Wohnraumstärkungsgesetzes gelten, weil diese Kommunen eine Wohnraumschutzsatzung erlassen haben. In Düsseldorf beantragten bisher 1530 Bürger eine WID, in Dortmund 506. In Bonn waren es 455, in Münster 437 und in Aachen 287.
Bisher hat die Stadt Köln 2217 WID an Anbieter vergeben. Bei rund 300 Fällen dauert die Prüfung noch an. Bereits 2014 erließ Köln eine Wohnraumschutzsatzung, um die illegale Vermietung – etwa über Internetportale wie AirBnB – einzuschränken. Durch das neue Verfahren mit den Identitätsnummern erhofft sich die Stadt deutlich mehr Transparenz. Im zweiten Halbjahr 2022 leitete sie acht Bußgeldverfahren wegen Zweckentfremdung von Wohnraum ein.
In 441 Fällen hat die Stadt ein Verfahren eingeleitet, um die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen – 306 Mal wegen Zweckentfremdung durch Kurzzeitvermietung und 115 Mal wegen Leerstand.
Airbnb teilte mit, seit 1. Januar 2023 habe das Unternehmen für alle Inserate auf der Plattform in den Städten Köln, Dortmund, Aachen, Bonn, Düsseldorf und Münster die Angabe einer Wohnraum-Identitätsnummer oder eines Impressums verpflichtend gemacht. „Inserate, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden von der Plattform entfernt“, betonte Airbnb. Alle Gastgeber habe man „detailliert über die neuen gesetzlichen Vorgaben informiert“.