Am Kölner FriesenplatzLkw-Fahrer überfährt Radfahrerin – Bewährungsstrafe

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Polizeibeamte bauen nach dem tödlichen Unfall am Friesenplatz einen Sichtschutz auf. (Archivbild)

Köln – Über die Dauer von 17 Sekunden hätte der LKW-Fahrer (45) die Radfahrerin im Weitwinkelspiegel sehen können. 17 Sekunden, in denen die 55-Jährige auf dem Radfahrstreifen rechts an dem LKW vorbeifuhr, um dann auf Höhe des Führerhauses hinter zwei weiteren Radfahrern stehen zu bleiben und auf die Grünphase der Ampel am Friesenplatz zu warten. Während der 45-Jährige die beiden anderen Radfahrer registriert und ihnen die Vorfahrt gewährt hatte, übersah er am 14. Mai 2020 um 11.09 Uhr die im toten Winkel befindliche 55-Jährige und erfasste sie beim Rechtsabbiegen Richtung Venloer Straße mit seinem tonnenschweren Gefährt. Die 55-Jährige verstarb noch am Unfallort.

Urteil: Sechs Monaten auf Bewährung

Am Dienstag wurde der Fahrer nun vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt; die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 55 Euro gefordert. „Sie haben 17 Sekunden nicht in den Spiegel geguckt“, betonte Amtsrichterin Sabine Abendroth in der Urteilsbegründung. Hätte er in den Weitwinkelspiegel geschaut, das hatte das Unfallgutachten ergeben, hätte er die 55-Jährige bei entsprechender Sorgfalt erkennen können. „Die Sorgfaltspflichtverletzung ist hier sehr deutlich“, sagte die Richterin.

Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten und Zuschauer mehrfach das Video einer Verkehrsüberwachungskamera angeschaut, die den Unfall und seine tragische Entwicklung aufgezeichnet hatte. „Solche Unfälle passieren immer wieder und könnten bei entsprechender Sorgfalt verhindert werden“, zeigte sich Abendroth überzeugt. Warum der Angeklagte nach der Kollision mit der 55-Jährigen zunächst für einen Moment sein Fahrzeug zum Stillstand brachte und dann, nach erneutem Anfahren, über die unter seinem LKW eingeklemmte Geschädigte fuhr und dabei Brustkorb und Kopf überrollte, blieb ungeklärt. „Dieser zweite Akt, so was habe ich noch nicht gesehen. Tragisch, denn die Geschädigte hätte gerettet werden können“, sagte die Amtsrichterin.

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Deutliche Kritik übte die Richterin daran, dass technische Abbiege-Assistenten bis heute nicht verpflichtend für Lkw seien. „Lkw-Fahrer werden hier von Politik und Arbeitgebern im Regen stehen gelassen“, machte Abendroth deutlich.

Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte — der mehrmals zum Ausdruck brachte, wie leid ihm der Unfall tue — 2000 Euro an die Verkehrswacht Köln zahlen.