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„Starker Ekel“ beim OpferSechs Monate Haft auf Bewährung für Erregung öffentlichen Ärgernisses

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Ein 61-Jähriger musste sich vor dem Kölner Amtsgericht wegen exhibitionistischer Handlungen verantworten.

Ein 61-Jähriger musste sich vor dem Kölner Amtsgericht wegen exhibitionistischer Handlungen verantworten.

Der Angeklagte hatte sich in seinem Auto unsittlich verhalten. Er gestand und erklärte das Verhalten mit psychischen Belastungen.

Ein sonderbarer Fall von Erregung öffentlichen Ärgernisses ist am Freitag im Kölner Amtsgericht verhandelt worden. Für den 61-jährigen Angeklagten war es denkbar eng, denn er hat eine Vielzahl einschlägiger Vorstrafen, und die Tat, die ihm zur Last gelegt wurde, hatte er unter laufender Bewährung begangen. „Sie stehen kurz vor der JVA“, sagte der Richter, nachdem er den Mann zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt hatte.

An einem Abend im Mai dieses Jahres war der 61-Jährige in seinem Auto auf der Inneren Kanalstraße unterwegs. Als er und die Fahrerin eines anderen Wagens nebeneinander vor einer Ampel stehengeblieben waren, stellte er ein Tablet an und ließ darauf einen Porno laufen. Zugleich bewegte er unter seinem T-Shirt einen Dildo, sodass es aussah, als würde er sich beim Betrachten des Films selbst befriedigen. Alles war darauf berechnet, dass jemand zuschaute. Die Frau habe sich belästigt gefühlt und „starken Ekel“ empfunden, heißt es in der Anklage.

Angeklagter erklärt Handlung mit „alten Verhaltensmustern“

Der Beschuldigte räumte den Vorwurf unumwunden ein und machte in ausführlichen Erklärungen, die seine Verteidigerin kaum zu ergänzen brauchte, eine psychische Erkrankung geltend. Seit langem leide er an Depressionen. An jenem Abend sei hinzugekommen, dass seine Frau ihm eröffnet habe, an der Scheidung festzuhalten, und davor sei seine Mutter ins Krankenhaus gebracht worden. Um den „Leidensdruck“ zu verringern, habe er auf ein „altes Verhaltensmuster“ zurückgegriffen.

Dieser „Regulationsmechanismus“, der darin besteht, sich in sexuellem Zusammenhang zu präsentieren, verschaffe ihm für Momente emotionale Entlastung und ermögliche es ihm, seine „Gedanken zu sortieren“. Chemisch lasse sich das mit der Ausschüttung von Adrenalin und Dopamin erklären. Freilich bezahle er solche Aktionen hinterher mit Schuldgefühlen und schlechtem Gewissen, sagte er. Und inzwischen sei ihm klargeworden, dass er sich „die Situation der Geschädigten viel zu wenig vor Augen geführt“ habe.

Therapie fortzuführen ist Bewährungsauflage

Mehrere Therapien habe er wegen seiner exhibitionistischen Neigung gemacht. Seit vorigem Dezember besuche er regelmäßig eine Therapeutin, in deren Behandlung sich der Verdacht auf „ADHS im Erwachsenenalter“ bestätigt und mit der er „Achtsamkeitsübungen“ erarbeitet habe. Außerdem bekomme er gegen die Störung Medikamente. Weil er das anfangs eingenommene Präparat nicht vertragen habe, sei die Medikation umgestellt worden – just zu der Zeit, als der angeklagte Vorfall passierte, führte seine Anwältin als weiteren Strafmilderungsgrund an.

Der Amtsrichter rätselte, weshalb der 61-Jährige sexuell provozierendes Verhalten vorzieht, um seine Gefühle zu regulieren. „Andere rasen mit dem Motorrad durch die Innenstadt, das verschafft einem auch Adrenalin.“ Der Angeklagte erwähnte ein Erlebnis „mir recht jungen Jahren“: Als er sich für den Sport in einem Auto umgezogen habe, sei er von zwei Frauen beobachtet worden. Das sei ihm peinlich gewesen, zugleich aber habe es ihn „berauscht“. Das erste Mal stand er 1990 vor Gericht. Damals wurde er wegen Exhibitionismus in acht Fällen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Seitdem folgten viele weitere Strafen.

Alle Umstände zusammengenommen, sah der Amtsrichter, der dem Antrag der Staatsanwältin folgte, gerade so eben noch die Möglichkeit, die Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. „Das ist Ihre allerletzte Chance“ schärfte er dem Angeklagten ein. Als Bewährungsauflage setzte er fest, dass der Mann die Therapie fortsetzen muss.