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Nach Aus für Deutzer FreiheitKölns Verkehrsversuche stehen rechtlich auf wackeligen Füßen

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Ebenfalls umgewidmet: die Ehrenstraße.

Ebenfalls umgewidmet: die Ehrenstraße.

Nach dem richterlichen Aus für die autofreie Deutzer Freiheit hat die Verwaltung in Köln weitere Projekte überprüft. Einige scheinen heikel.

Rückschläge können dazu motiveren, es besser zu machen. In diesem Sinne hat das Mobilitätsdezernat nach der gerichtlichen Schlappe für den Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit nochmals alle zurzeit laufenden „Maßnahmen zur Einschränkung des Individualverkehrs“ auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Das Ergebnis: Wenn das Mobilitätsdezernat an einer Vielzahl seiner Verkehrsprojekte festhalten will, muss es nachbessern.

Es war die Krux bei der „autofreien Deutzer Freiheit“, dass die Autos vollständig verbannt wurden von der Einkaufsstraße. Das Gericht urteilte, dafür müsse eine „Gefahrenlage“ vorliegen. Die habe die Stadtverwaltung aber nicht ausreichend dokumentiert.

Wo das Auto verbannt wurde, wird es rechtlich schwierig

Es muss also vor allem überall dort ein juristisch standfestes Fundament gelegt werden, wo der Autoverkehr verbannt wird. Wie beim Verkehrskonzept Altstadt. Dieses Konzept fliegt in der öffentlichen Wahrnehmung unter dem Schirm. Was daran liegt, dass die Maßnahmen zwischen Rhein und Hohe Straße wegen zahlreicher aktueller und künftiger Baumaßnahmen nur Schrittweise umgesetzt werden kann. „In der nächsten Stufe sollen weitere Fußgängerzonen und nach Möglichkeit eine Durchfahrtssperre eingerichtet werden“, kündigt das Mobilitätsdezernat an. Und genau dort ist der juristische Fallstrick verborgen. Denn die Straßen der Altstadt entlang der „Via Culturalis“ sind dem Individualverkehr gewidmet. „Aktuell sind die Widmungen dort inhaltlich nicht beschränkt und Kfz-Verkehr dementsprechend vorgesehen“, heißt es in der Untersuchung der Stadt. Wird eine solche Straße im Handstreichverfahren zur Fußgängerzone umgestaltet, braucht es nur eine Klage, um das Verkehrskonzept Altstadt zu kippen. Oder wie das Mobilitätsdezernat es ausdrückt: Das Konzept ist „rechtlich stark risikobehaftet“.

Dieser Stempel prangt nun auch auf dem Verkehrskonzept „Fußgängerzone Ehrenstraße/Breite Straße“. Die Fußgängerzone wurde im Frühjahr 2022 umgesetzt, bauliche Maßnahmen sollen noch folgen. Wie in der Altstadt so auch dort: Für die Ehrenstraße wie die Breite Straße liegt eine Widmung vor, die   den Verkehr nicht beschränkt und damit auch Autos vorsieht.

Sind die Konzepte damit verloren. Nicht, wenn die Stadt schneller ist, als potenzielle Kläger. In beiden Fällen – Altstadt und Ehrenstraße/Breite Straße bereitet sie eine „Teilentziehung“ vor. Der Auto soll raus aus der Widmung.

Deutlich entspannter ist aus Sicht der Verwaltung die Lage an der Trankgasse. Die wurde zu einer Fahrradstraße umgestaltete. Ein Vorgang, der für viel Streit im Ratsbündnis zwischen Grünen und CDU und zu viel Missfallen beim anliegenden Excelsior-Hotel und der Philharmonie führte. Doch vor allem das Luxus-Hotel ist für das Mobilitätsdezernat das Argument dafür, dass die rechtliche Grundlage für die Neuordnung des Verkehrs in der Trankgasse stabil ist, den Autos könnte ja noch vor das Excelsior fahren.

Ein Verkehrsversuch, der in der Liste der zu überprüfenden Objekte nicht auftaucht: die Venloer Straße. Hier hatte das Dezernat bereits gessagt, das der Versuch nicht mit der Deutzer Freiheit vergleichbar sei, weil der Autoverkehr noch rollen kann. Dennoch wurde aus den Reihen einiger Geschäftsleute bereits ein Anwalt beauftragt.