Köln – Der Aufwand war gigantisch: 15 Hauptverhandlungstage, sieben Befangenheitsanträge und als Highlight im Dezember ein zwei Millionen Euro teures Gemälde des Künstlers Sigmar Polke zu Beweiszwecken im Gerichtssaal (die Rundschau berichtete). Doch am Ende blieb in dem Berufungsverfahren gegen eine 48-Jährige alles wie gehabt: Das Gericht verwarf sowohl die Berufung der Frau als auch die der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom Januar 2019. Die 48-Jährige bleibt damit weiterhin wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt und muss einen Schaden von 56.000 Euro begleichen.
Landgericht schrammt an Blamage vorbei
Die frühere Geliebte Polkes hatte 2013 zwei Papierarbeiten mit dem Motiv „Bikini-Mädchen mit zwei Männern“, die sie vom Künstler geschenkt bekommen hatte, für 56.000 Euro verkauft. Aus Not, wie sie vor Gericht ausführte. Sie sei damals schwer erkrankt und nicht versichert gewesen. Bevor es zum Verkauf kam, bewertete aber der damalige Künstlerische Leiter der Polke-Erbengemeinschaft, in deren Namen das Werkverzeichnis erstellt wird, die Echtheit der Bilder als kritisch. Obwohl der Mann kein vereidigter Sachverständiger war, setzte die Staatsanwaltschaft danach das Betrugsverfahren in Gang.
Am Ende der Verhandlung schrammte das Landgericht in dem langwierigen Prozess dann auch noch knapp an einer Blamage vorbei: Die Öffentlichkeit war während der Plädoyers nicht gewahrt. Ein Revisionsgrund, der nur die Aufhebung des Urteils zu Folge hätte haben können. Verteidiger Abdou Gabbar machte die Kammer aber auf den Fauxpas aufmerksam: „Ich bin Mitglied in der Deutschen Olympischen Gesellschaft. Motto: Fair geht vor.“ Er könne, so der Anwalt, seiner Mandantin, aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands keinen neuen Prozess zumuten, so der Verteidiger. Also mussten die Schlussvorträge erneut gehalten werden.
In der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Beenken, dass die Angeklagte bis zu der Einschätzung des Künstlerischen Leiters von der Echtheit der Arbeiten habe ausgehen können. Spätestens ab da habe sie aber gewusst, dass „die Bilder falsch sein müssen“, so Beenken. Und weiter: „Ohne Aufnahme in das Werkverzeichnis sind die Bilder verbrannt und wertlos.“ Der später erfolgte Verkauf der Bilder sei somit „eine Täuschung über Tatsachen“ gewesen.
Die Verteidigung kündigte Revision an.

