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Beschwerde der Stadt Köln abgewiesenOVG bestätigt Strafe wegen Lärm am Brüsseler Platz

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23.05.2026, Köln: Situation am Brüsselr platz um 22.00h. Foto:Dirk Borm

Am Brüsseler Platz gilt ab 21 Uhr ein Alkoholverbot, um die Nachruhe ab 22 Uhr sicherzustellen. Dennoch wird die Lärmschwelle immer wieder überschritten.

Die Stadt Köln hatte Beschwerde gegen die vom Verwaltungsgericht festgesetzte Strafe eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht wies diese zurück.

Die Stadt Köln muss die vom Verwaltungsgericht Köln festgesetzte Strafe von 5000 Euro im Streit um die Lärmreduzierung am Brüsseler Platz zahlen. Eine Beschwerde, die die Stadt gegen das Urteil eingelegt hatte, wies das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) am Freitag (14. August) zurück. 

Wie das OVG mitteilt, folgte der Beschluss dabei der Begründung des Verwaltungsgerichts, dass die Stadt Köln ihrer Verpflichtung auch unter Berücksichtigung der zuletzt getroffenen Maßnahmen nicht hinreichend nachgekommen sei.

Maßnahmen der Stadt Köln nicht hinreichend

Die Stadt habe sich zwar bemüht und ein Konzept vorgelegt, unter anderem sei ein Alkoholverbot ab 21 Uhr auf dem Brüsseler Platz umgesetzt worden. Die Lärmwerte seien zurückgegangen, lägen aber immer noch über der Grenze der Gesundheitsgefahr von 60 Dezibel, so das Verwaltungsgericht Köln im Juli 2026.

In ihrer Beschwerde hatte die Stadt daraufhin angeführt, die Grenzwertüberschreitungen hinsichtlich des Lärms seien nur „geringfügig“ und die Lärmschwelle sei an etlichen Tagen eingehalten worden. Diese Argumentation hält das OVG für verfehlt.

„Es handelt sich um Gesundheitsgefährdungen und nicht lediglich um seltene Ereignisse, vielmehr um ein sich seit Jahren wiederholendes Geschehen auf dem Brüsseler Platz“, heißt es in der Pressemitteilung des OVG. Gerade die weiterhin festgestellten Überschreitungen würden belegen, dass das vorgelegte Konzept der Stadt Köln nicht greife.

Der Beschluss des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW ist unanfechtbar. Die Stadt Köln muss nun die festgesetzte Strafe von 5000 Euro an die Staatskasse zahlen. (bha)