Köln – 1000 Euro bot er einer Prostituierten, falls sie die ganze Nacht Geschlechtsverkehr mit ihm habe. Die Frau ließ sich nach einem ausführlichen WhatsApp-Chat auf das Angebot ein, begab sich in die Wohnung des 40-Jährigen. Doch schon als die Frau die Wohnung betritt, greift der Mann die sie von hinten an und drückt ihr ein mit Terpentin getränktes Tuch auf Mund und Nase. Die Frau setzt sich zur Wehr und kann leicht verletzt fliehen.
Gestern nun stand der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene 40-Jährige in einem Verfahren vor dem Amtsgericht. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in der Variante des „hinterlistigen Überfalls“ zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Auflage setzte das Gericht 200 Stunden soziale Arbeit fest sowie ein Gespräch bei einem Psychologen oder Psychiater, um zu überprüfen, ob er einer Therapie bedarf.
Anders als noch bei der Polizei, wo er nach seiner Festnahme alle Vorwürfe abgestritten hatte, legte der Angeklagte vor Gericht ein Geständnis ab. Zu seinen Motiven äußerte sich der 40-Jährige, gegen den ursprünglich auch wegen versuchter Vergewaltigung ermittelt worden war, nicht. Die Frage der Vorsitzenden, ob er denn die versprochenen 1000 Euro tatsächlich hatte, beantwortete der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Sebastian Schölzel nicht. Schölzel sagte nur so viel: „Mein Mandant war zu dem Zeitpunkt der Tat in einem tiefen Loch: Arbeit verloren, Frau verloren, das hat letztendlich zu dem Vergehen geführt.“ Erst in der Untersuchungshaft sei sein Mandant, so Schölzel, „aufgewacht“ und habe realisiert, was er „Ungeheuerliches getan hat“.
Die Richterin stellte in der Urteilsbegründung als strafschärfend fest, dass das Opfer vom Angeklagten „an einen Ort gelockt wurde, wo es sich nicht auskennt, alleine und ausgeliefert war“. Sie hielt dem Angeklagten allerdings zugute, dass er durch sein Geständnis der Geschädigten eine Aussage vor Gericht ersparte.
