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Uniklinik KölnDrei Patienten sterben durch Legionellen – weil ein Techniker schlampte?

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In der Kölner Uniklinik starben drei Krebspatienten nach einer Legionellen-Infektion.

In der Kölner Uniklinik starben drei Krebspatienten nach einer Legionellen-Infektion.

Das tragische Geschehen aus dem Sommer 2020 wird jetzt vor dem Kölner Landgericht aufgearbeitet.

Drei Patienten der Kölner Uniklinik starben im Sommer 2020 nach einer Legionellen-Infektion – die Klimaanlage verbreitete die Erreger. Seit Mittwoch muss sich ein Techniker einer für das Facilitymanagement zuständigen Tochterfirma des Krankenhauses wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht verantworten, dem Mann droht eine Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-jährigen Bereichsleiter vor, nötige Überprüfungen unterlassen und so den Tod der Patienten verursacht zu haben. Beim Prozessauftakt wies der Angeklagte die Vorwürfe aber weitgehend zurück.

Köln: Drei Patienten sterben nach Infektion mit Legionellen

In den Sommermonaten 2020 setzte die Uniklinik zur Klimatisierung ihres Bettenhauses eine sogenannte Verdunstungskühlanlage mit zwei offenen Rückkühlwerken ein. Diese wurde mit Wasser betrieben, das in der Anlage zirkulierte. Nach einer Reinigung im Januar ging die Vorrichtung im Mai in Betrieb. Der beschuldigte Techniker habe es laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft versäumt, zwingend vorgeschriebene Laboruntersuchungen des Wassers auf Keime durchzuführen oder in Auftrag zu geben. So hätten sich unbemerkt Legionellen gebildet und immer weiter vermehrt.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jürgen Graf beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jürgen Graf beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Die Anlage war auf dem Dach von Gebäude 9 installiert, etwa 100 Meter entfernt vom Bettenhaus, in dem zahlreiche Patienten untergebracht waren. Spätestens in der zweiten Junihälfte seien von der Anlage Wasserdampfwolken ausgegangen und durch die Fenster und die Belüftungsanlage in das Bettenhaus gelangt. Mit dramatischen Folgen: Drei Krebspatienten im Alter von 55 bis 81 Jahren, die in der Uniklinik mit einer Chemotherapie behandelt wurden, entwickelten durch Einatmen der belasteten Luft eine Lungenentzündung – ihre geschwächten Körper erholten sich davon nicht mehr.

Köln: Angeklagter weist die Verantwortung von sich

„Mein Mandant ist sehr aufgeregt“, sagte Verteidiger Jürgen Graf nach der Verlesung der Anklage. Der 61-Jährige wollte danach eine vorbereitete Einlassung verlesen. Doch die Hände des Angeklagten zitterten und seine Stimme stockte so sehr, dass der Anwalt schnell übernahm. Einig sei man sich, „dass nur eine engmaschige Kontrolle des Wassers“ das Unglück hätte verhindern können, hieß es in dem Statement. Doch er sei dafür nicht mehr zuständig gewesen, sondern die Hygieneabteilung der Klinik. Er sei davon ausgegangen, nur bei einer Meldung durch die Hygieneabteilung überhaupt tätig werden zu müssen.

Zudem sei ein Mitarbeiter – dem er zwar disziplinarisch, aber nicht fachlich vorgesetzt gewesen sei – der Experte für die Kältetechnik gewesen. Er sei in Absprachen per E-Mail daher auch gar nicht eingebunden gewesen. Zudem sei wenige Monate vor dem Geschehen extra ein neuer Mitarbeiter eingestellt worden, der sich um die neuen Verordnungen der Bundesimmissionsschutzverordnung kümmern sollte, so ließ es der Angeklagte verlauten. Offenbar sei in dieser Phase irgendwann der Informationsaustausch unterbrochen worden, was letztlich zu den fatalen Folgen geführt habe.

„Ich bedauere, dass drei Menschen gestorben sind und soweit ich die Verantwortung dafür trage, möchte ich mich bei den Angehörigen entschuldigen“, sagte der Angeklagte. Er befürchte jedoch, dass weitere Personen aus dem Umfeld der Uniklinik, die im Ermittlungsverfahren einmal als Beschuldigte geführt wurden, „den Prozess nutzen, um mich als einzigen Verantwortlichen darzustellen“. Die Kölner Staatsanwaltschaft habe zwar gegen viele Personen ermittelt, sich am Ende aber auf seinen Mandanten eingeschossen und nur diesen angeklagt, sagte Verteidiger Graf am Rande des Prozesses.

„Es wurde frei nach dem Motto gehandelt: Die Großen lässt man laufen und die Kleinen hängt man“, so der Anwalt. Graf wollte nicht ausschließen, dass Missverständnisse in der Kommunikation zwischen Uniklinik und Tochterfirma zu den Ereignissen geführt hätten. Sein Mandant sei aber nicht direkt verantwortlich, weshalb er einen Freispruch anstrebe. Für den Fall, dass das Gericht ihn als Bereichsleiter für die Anlage dennoch in die Pflicht nehme, erhoffe sich der Anwalt ein mildes Urteil. Graf betonte, dass sein Mandant über Jahrzehnte anstandslos für die Uniklinik gearbeitet habe. Und auch nach dem Geschehen habe es für diesen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegeben.

Köln: Zeuginnen mit widersprüchlichen Aussagen

Der Vorsitzende Richter Jan F. Orth zeigte sich angesichts der Einlassung erstaunt über die offensichtlich undurchsichtigen Absprachen „bei einem so sensiblen Thema“. Der Prozess müsse folgende Frage klären: „Reicht es zu sagen, wenn man die Verantwortung für eine so gefährliche Anlage hat, das wird schon jemand anders machen?“ Dass der Bereich des Angeklagten zuständig gewesen sei, bekräftigte danach die Leiterin der zentralen Krankenhaushygiene. Die Uniklinik sei lediglich für die Überprüfung des Trinkwassers, aber nicht des Nutzwassers zuständig gewesen.

Die Verwirrung komplett machte aber die frühere Geschäftsführerin der Tochterfirma „Medfacilities Betrieb GmbH“. Sie bestätigte die Angaben des Angeklagten, wonach die Hygieneabteilung der Uniklinik für die Durchführung der Probeentnahmen und Analysen zuständig sei. Auch sprach die Zeugin ein bauliches Problem an. So hätten längst zwei alte Rohre ersetzt werden müssen, die als Ursache für die Keimbildung ausgemacht wurden. Den Angeklagten beschrieb sie als loyalen und fleißigen Mitarbeiter. Der Prozess wird fortgesetzt, es sind noch sechs Verhandlungstage vorgesehen.