Brief an OB RekerAnwalt fordert Transparenz – „Stadtwerke-Gutachten offenlegen“

Die Stadtwerke in Köln
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Köln – Der Kölner Rechtsanwalt und Verwaltungswissenschaftler Dr. Burkhardt Krems fordert mehr Transparenz in der Frage, wie die Geschäftsführung der Stadtwerke Köln (SWK) künftig strukturiert werden soll. Wie berichtet, hat der SWK-Aufsichtsrat dazu ein Gutachten bei der Unternehmensberatung PWC in Auftrag gegeben, das in Kürze vorliegen soll. Es soll klären, ob die Holdinggesellschaft Stadtwerke Köln GmbH eine hauptamtliche Geschäftsführung bekommen soll – seit vielen Jahren wird sie nebenamtlich von den Chefs ihrer Tochterfirmen, wie Rheinenergie und KVB, geleitet.
Der SWK-Aufsichtsrat werde sich am 28. Juni mit der Expertise befassen, bestätigte der Vorsitzende Garrelt Duin der Rundschau. Krems verlangt, dass das PWC-Gutachten öffentlich gemacht wird. Er hat einen Brief an Oberbürgermeisterin Henriette Reker geschrieben, sie ist Mitglied des Aufsichtsrates und oberste Repräsentantin der Stadt Köln, der die SWK GmbH zu 100 Prozent gehört. Reker solle dafür sorgen, dass das Gutachten veröffentlicht wird, sobald es vorliegt, so Krems. Das sei „nach dem Börschel-Skandal unverzichtbar, um zur Vertrauensbildung beizutragen“. Der geplante Wechsel des SPD-Politikers Martin Börschel von der Spitze des SWK-Aufsichtsrats auf den Chefsessel des Konzerns ohne eine öffentliche Ausschreibung war im April 2018 am Veto von OB Reker gescheitert, der geplatzte Deal hatte bundesweit für Schlagzeilen über die „Klüngelstadt Köln“ gesorgt.
Krems argumentiert, die künftige Struktur der SWK-Geschäftsführung sei eine strategische, langfristig wirkende Entscheidung, die der Aufsichtsrat gar nicht treffen dürfe. Das sei nach GmbH-Recht „Sache der Gesellschafter, also der Stadt Köln“. Im Übrigen müsse der Stadtrat „entgegen bisheriger Praxis“ in Köln vor solchen Entscheidungen des Aufsichtsrats Gelegenheit bekommen, über das Thema zu beraten, „um zu entscheiden, ob er seinen Aufsichtsratsmitgliedern Weisungen erteilen will“. Das seien „alles eigentlich Selbstverständlichkeiten, wenn man auf dem Boden der Demokratie steht und deshalb nicht zulässt, dass die städtischen Unternehmen ein Eigenleben führen“, so Krems. Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, „dass auch das Handeln städtischer Unternehmen einer demokratischen Legitimation bedarf, also vom Rat gesteuert werden muss“. Aus den Vorgaben des Grundgesetzes, der Gemeindeordnung NRW und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gehe klar hervor, dass der Rat ein umfassendes Informationsrecht habe und alle relevanten Unterlagen erhalten müsse. Duin sagte, der Aufsichtsrat werde sich am 28. Juni „auch mit dem weiteren Umgang“ mit dem Gutachten befassen. OB Reker teilte über ihren Sprecher mit, sie werde sich erst über das Gutachten und die weiteren Schritte äußern, wenn die Expertise vorliege.