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„Das stinkt zum Himmel“Zeuge im Drach-Prozess erhält auffällig mildes Urteil

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27.06.2022, Nordrhein-Westfalen, Köln: Thomas Drach, Angeklagter, kommt zum Prozess in den Gerichtssaal. Der Reemtsma-Entführer ist wegen vier Raubüberfällen auf Geldtransporter angeklagt.

Thomas Drach, Angeklagter, kommt zum Prozess in den Gerichtssaal. 

Ein Belastungszeuge im Drach-Prozess soll in einem anderen Verfahren eine auffällig milde Strafe erhalten haben. Im Juni hatte ein ehemaliger Mithäftling (39) Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) vor dem Landgericht schwer belastet.

Der Mann behauptet, Drach habe ihm gegenüber in der Haft eingeräumt, drei der vier ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Raubüberfälle auf Werttransporter begangen zu haben. Drach und seine beiden Verteidiger, Andreas Kerkhof und Dirk Kruse, gehen seither davon aus, dass der Mann gezielt in der Haft in der JVA in Ossendorf auf Drach angesetzt worden sei, um für einen Strafrabatt in seinem eigenen Verfahren Drach zu belasten.

Am Donnerstag bekam dieser Verdacht aus Sicht der Verteidiger mit der Aussage des Anklägers (59) im Verfahren gegen den 39-Jährigen vor dem Landgericht Kleve neue Nahrung. Der zuständige Staatsanwalt berichtete, dass der 39-Jährige vor dem Landgericht Kleve für Beihilfe zum Schmuggel von rund 90 Kilogramm „Heroins allerbester Qualität“, wie von ihm beantragt, zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.

„Das stinkt zum Himmel“

Ein auffällig niedriges Strafmaß für eine solche Menge Heroin befanden die Drach-Verteidiger. Der Ankläger bekundete auf Nachfrage von Kerkhof weiter, dass er neben der Kronzeugenregel — der 39-Jährige hatte seine Mittäter verzinkt — auch dessen Aufklärungsarbeit im Drach-Verfahren strafmildernd in seinem Plädoyer angeführt habe.

Für die Drach-Verteidiger ein bemerkenswerter Vorgang. „Das stinkt doch zum Himmel“, ätzte Kerkhof. „Da verteidigt sich einer auf Kosten von Herrn Drach und fährt so eine Belohnung in Kleve ein.“ Das Landgericht Kleve steht als grenznahes Gericht im Ruf, gerade bei Drogendelikten eher hart zu bestrafen. Kerkhof führte weiter aus, dass der Klever Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Aufklärungshilfe bewertet habe, die „er gar nicht bewerten kann“.

Hinsichtlich des lauen Strafmaßes bemerkte Kerkhof noch: „Wenn der vierzehn Jahre und neun Monate gekriegt hätte, würde mich nichts wundern.“ Es sei bislang doch überhaupt nicht klar worin eine „Aufklärungshilfe“ des 39-Jährigen bestehe oder ob es überhaupt eine gegeben habe. Das müsste doch erst noch vom Gericht festgestellt werden.