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Debatte um Coesfelder ListeWas es mit dem Kölner Bleiberechtsprogramm auf sich hat

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Das Kölner Rathaus: Recherchen der Redaktion haben eine Debatte um den Umgang der Kölner Ausländerbehörde mit einer Liste ausreisepflichtiger Personen ausgelöst (Symbolbild).

Das Kölner Rathaus: Recherchen der Redaktion haben eine Debatte um den Umgang der Kölner Ausländerbehörde mit einer Liste ausreisepflichtiger Personen ausgelöst.

Die Debatte um die Liste Coesfeld rückt auch das Bleiberechtsprogramm in den Fokus.

Das Land hatte dem Kölner Ausländeramt Ende 2024 über die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld angeboten, für 471 geduldete Personen Passersatzpapiere und EU-Ausweise für eine Abschiebung zu beschaffen (wir berichteten). Es handelte sich um Menschen aus den Westbalkanstaaten. Die Stadt hatte nach Recherchen dieser Redaktion abgelehnt und darauf verwiesen, das Ziel zu verfolgen, den Menschen eine dauerhafte Bleibeperspektive über das Kölner Bleiberechtsprogramm zu eröffnen.

Mittlerweile hat die Stadt Versäumnisse der Kölner Ausländerbehörde eingeräumt: Durch eine Kommunikationspanne erhielten die Coesfelder keine zentrale Rückmeldung von der Kölner Ausländerbehörde, sondern nur eine Antwort aus der Abteilung, die für das Kölner Bleiberechtsprogramm zuständig war, wie Stadtdirektorin Dörte Diemert am Mittwoch sagte. Sie ist mit der internen Aufklärung des Vorgangs in der Kölner Ausländerbehörde beauftragt. Die Bleiberechts-Abteilung hatte demnach nur für 218 der registrierten abgelehnten Asylbewerber Auskunft gegeben. Die Debatte um die Coesfelder Liste rückte damit auch das Bleiberechtsprogramm in den Fokus.

Was ist das Bleiberechtsprogramm?

Ziel ist laut einer Sprecherin der Stadt, „den Menschen, die seit vielen Jahren in Köln im Status der Duldung leben, sich aber dauerhaft integrieren wollen, ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen bzw. gemeinsam mit betreuenden Trägern eine Bleiberechtsperspektive aufzubauen“. Beteiligt sind das Ausländeramt und vier freie Träger: Caritas, Diakonie, Kölner Flüchtlingsrat und Rom e.V. 

Der Stadtrat hat das Programm „Bleibeperspektiven in Köln“ 2018 beschlossen und es seitdem mehrfach verlängert. Für 2026 stehen 410.000 Euro zur Verfügung. Das Programm läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2026.

Wie funktioniert das Programm?

Es richtet sich vor allem an Menschen, die seit mindestens acht Jahren geduldet in Deutschland leben. Sie werden bei Sprachkenntnissen, Identitätsklärung, Passbeschaffung, Ausbildung und Arbeit unterstützt, um die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zu erfüllen.

Die Stadt schafft damit kein eigenes Bleiberecht für Personen, sondern berät vielmehr zum Zugang zu bestehendem Bundesrecht. Ist die Ausreisepflicht vollziehbar, muss sie vollstreckt werden. Kommunen können aber Betroffene auf den Weg zum Aufenthaltstitel unterschiedlich intensiv begleiten.

Wer ist im Programm?

Seit 2018 haben 1353 Personen, denen im Bleiberechtsprogramm Unterstützung angeboten wurde, einen Aufenthaltstitel erhalten. Aktuell befinden sich rund 1300 weitere Personen im Bleiberechtsprogramm. Ausgehend von einer Evaluierung des Programms der Stadt Köln, die den Förderzeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024 auswertet, stammten die meisten Menschen aus den Westbalkanstaaten, weitere große Gruppen aus dem Irak und afrikanischen Ländern.

Welche Voraussetzungen müssen Personen erfüllen, um am Programm teilzunehmen?

Sie richten sich nach dem Aufenthaltsgesetz. Bleiberechte wegen guter Integration können dann gewährt werden, wenn ausreisepflichtige Personen Folgendes erfüllen: sich vier bis acht Jahre in Deutschland aufhalten; sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen; sich in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik einfügen können; der Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit selbst gesichert ist; hinreichend mündliche Deutschkenntnisse vorliegen; die Identität geklärt ist; ein anerkannter Schul- oder Berufsabschluss erworben wurde und etwaige Kinder im schulpflichtigen Alter die Schule besuchen. Auch dürfen Bewerber keine schweren Straftaten begangen haben.

Wer kann nicht teilnehmen?

Eine Sprecherin teilte mit: „Die Menschen, die sich einer Integration dauerhaft verweigern, hingegen werden hinsichtlich der Möglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr beraten oder diese, wenn keine rechtlichen und tatsächlichen Ausreisehindernisse bestehen, mit Zwang durchgesetzt.“

Was passiert mit Menschen im Programm, die straffällig werden?

Das kommt darauf an. Denn nicht jede Person, die eine Straftat begeht, fliegt automatisch aus dem Programm. Die Hürden sind hoch und orientieren sich laut Stadt an Paragraph 25b Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Paragraph 54 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach fliegt man aus dem Programm, wenn ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse besteht. Das ist etwa der Fall, wenn jemand wegen einer Straftat rechtskräftig zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Von Mai 2023 bis Ende 2024 wurden insgesamt 29 Menschen ausgeschlossen: 52 Prozent wegen fehlender Mitwirkung, 34 Prozent wegen Straffälligkeit und 14 Prozent wegen Wegzugs.

Die Redaktion hat mehrfach über Marko M. berichtet, der straffällig geworden ist und trotzdem im Programm war. Wie kann das sein?

Der Fall wirft die Frage auf, wie gewissenhaft die Erfüllung der Voraussetzungen kontrolliert werden. Er wurde nach bisherigen Informationen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und war zuvor mehrfach strafrechtlich aufgefallen – erfüllte also die Anforderungen des Programms eigentlich nicht. Marko M. ist aber erst im April nach Berichterstattung dieser Redaktion aus dem Programm genommen worden. 

Wie reagieren die Träger auf die Debatte um das Bleiberechtsprogramm?

Der Kölner Flüchtlingsrat warnt davor, das Programm wegen einzelner Fälle grundsätzlich infrage zu stellen. Die vier Trägervereine wenden sich jetzt in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister und die Ratsfraktionen. Sie erinnern: „Recht und Humanität sind die Pfeiler dieses Programms und über all die Jahre war man sich im Rat einig: Die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Integration bei gleichzeitiger Entlastung sozialer Sicherungssysteme ist integrationspolitisch, sozial und finanziell überaus sinnvoll.“ 

Auch der Katholikenausschuss in Köln meldete sich in der Debatte zu Wort: „Dieses Programm ist erfolgreich.“ Es schaffe einen sicheren Aufenthaltsstatus mit Arbeitserlaubnis und ermögliche damit wirksame Integration. „Durch das Programm werden in hohem Umfang Sozialleistungen eingespart.“

Wieso spart die Stadt mit dem Programm Geld?

Diesen Vorteil nannten auch schon Politikerinnen und Politiker, die zur Liste eine Aktuelle Stunde im Hauptausschuss des Stadtrates am Montag voriger Woche durchführten. Demnach würden 900.000 Euro Einsparungen pro Jahr an Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit 100 Titelerteilungen pro Jahr möglich sein. 

Die theoretischen 900.000 Euro oder 9000 Euro pro Einzelfall sind allerdings keine tatsächlich eingesparten Sozialausgaben, sondern eine Verschiebung der Zuständigkeit: vom städtischen Haushalt (AsylbLG) zum Bund (reguläres Sozialleistungssystem des Sozialgesetzbuches), wenn die Personen mit Erhalt des Aufenthalttitels weiter staatliche Hilfen beziehen sollten. Allerdings hat das Programm zuletzt zu 250 erteilten Aufenthaltstiteln im Gegensatz zu den zunächst angenommenen 100 geführt.

Die Argumentation dient vermutlich der Absicherung des Programms für die kommenden Jahre. Die Stadtsprecherin teilte allerdings mit: „Diese finanzielle Auswirkung ist lediglich ein Nebeneffekt des Bleiberechtsprogramms, jedoch keine Zielsetzung.“

Wie geht es weiter?

Schon im Vorjahr hatten die Träger allerdings Kürzungen aufgrund der desolaten Haushaltslage der Stadt befürchtet. Eine Mehrheit unter den Ratsfraktionen bekräftigte im Hauptausschuss aber, grundsätzlich auch im kommenden Jahr am Programm festzuhalten. Sie fordern jedoch Aufklärung über die „Liste Coesfeld“. SPD-Fraktionschef Christian Joisten sagte im Hauptausschuss: „Wir wollen aber in der Tat gucken: Sind die Prozesse, so wie sie sind, optimal?“