Köln – Ein Junggesellenabschied außer Rand und Band hat am Montag das Amtsgericht beschäftigt. Angeklagt waren fünf junge Männer im Alter zwischen 25 und 29 Jahren wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie Beleidigung. Laut Anklage waren sie mit Unbekannten im August 2018 in Streit geraten. Mit einer Feier war es spätestens vorbei, als die nun Angeklagten sich weigerten, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten.
Wie eine Videoaufnahme zeigt, kam es plötzlich zu einer handfesten Auseinandersetzung. Dabei trat der 25-Jährige einem Beamten gegen das Bein, anschließend schlug er auch noch einer Beamtin gezielt mit der Faust vor den Unterkiefer. Vor Gericht klagte die 30-Jährige, dass sie rund eine Woche Schmerzen hatte. In einem Zivilverfahren wurden ihr inzwischen 1300 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Vor Gericht stellten sich die Angeklagten, soweit sie sich äußerten, als Opfer von Polizeigewalt und -willkür dar. Doch die Videoaufnahmen widerlegten sie. „Man sieht doch ganz deutlich, dass der Beamte Ihnen sagt, Sie sollen an der Mauer warten. Doch Sie gehen einfach in die andere Richtung“, sagte Amtsrichter Dr. Tino Vollmar zu einem 25-jährigen Angeklagten.
Richter: „Der Staat gewinnt am Ende immer“
Die Beamten hätten das Recht gehabt, die Männer zu kontrollieren. „Merken Sie sich für solche Situationen: Der Staat gewinnt am Ende immer.“ Dennoch bauten Staatsanwaltschaft und Gericht den Männern eine Brücke und stellten das Verfahren gegen Geldauflagen zwischen 200 und 600 Euro ein. Einen sechsten Angeklagten, der nicht vor Gericht erschienen war, verurteilte das Gericht wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Beamte zu 120 Tagessätzen zu je zehn Euro. (bks)
