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Drach-Prozess in KölnNiederländische Polizisten verlassen entnervt den Saal

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27.06.2022, Nordrhein-Westfalen, Köln: Thomas Drach, Angeklagter, wartet auf den Beginn des Prozesses. Der Reemtsma-Entführer ist wegen vier Raubüberfällen auf Geldtransporter angeklagt.

Immer mit Maske: Der Angeklagte Thomas Drach

Genervt von der Befragung durch Verteidiger Wolfgang Heer platzte zwei Beamten der Kragen. Indessen tritt der Prozess inhaltlich weiter auf der Stelle.

Inhaltlich trat der Prozess gegen den früheren Reemtsma-Entführer Thomas Drach (62) am Dienstag mal wieder auf der Stelle. Im Zeugenstand war erneut ein ehemaliger Mithäftling von Drach, der den 62-Jährigen schwer belastet. Bereits im September vergangenen Jahres hatte der Mann ausgesagt. Er behauptet, Drach habe ihm gegenüber in der Untersuchungshaft in der JVA in Ossendorf drei der vier ihm in dem Prozess zur Last gelegten Raubüberfälle auf Werttransporter eingeräumt zu haben.

Die meisten Fragen, die Wolfgang Heer, Verteidiger von Drachs niederländischem Mitangeklagten (52), stellte, wurden vom Vorsitzenden jedoch nicht zugelassen. Heers Fragen hätten nichts mit der Sache zu tun und seien somit unzulässig. Das beanstandete der Verteidiger ein ums andere Mal, weswegen sich die 21. Große Strafkammer um den Vorsitzenden Jörg Michael Bern mehr als ein Dutzend Mal zu Beratungen über die Beanstandungen zurückziehen musste. 

Anträge werden wiederholt zurückgewiesen

Unter Prozessbeobachtern und -beteiligten hat sich für die Übung mittlerweile der Begriff „Kammergymnastik“ etabliert. Die Anträge wurden sämtlich zurückgewiesen, was Drach auf den Plan rief: „Ich habe eine Frage, Herr Richter: Ist statistisch gesehen hier jemals ein Antrag der Verteidigung durchgegangen?“, fragte der 62-Jährige. Bern antwortete trocken: „Meines Wissens nicht.“

Recht agil hatten sich vergangenen Donnerstag auch zwei niederländische Kriminalbeamte gezeigt. Genervt von der Befragung durch Verteidiger Wolfgang Heer — es ging um eine Vernehmung des Mitbewohners von Drachs Mitangeklagtem im Frühjahr 2021 in Amsterdam — sagte der Beamte plötzlich: ‚Mir reicht‘s, ich gehe jetzt.“ Dann stand der Mann auf, und teilte mit seiner Kollegin mit, dass sie nicht vorhätten, sich weiter respektlos behandeln zu lassen. Anschließend verließen sie den Saal und machten sich auf den Heimweg in die Niederlande. Dort ist es, anders als in Deutschland, nicht üblich, dass Vernehmungsbeamte in Gerichtsverhandlungen als Zeugen aussagen müssen.

Weiter teilten die Beamten mit, dass sie auch nicht beabsichtigten, noch einmal in dem Prozess im Zeugenstand zu erscheinen. Im Gegensatz zu Zeugen aus Deutschland waren die beiden Beamten freiwillig und auf Bitte des Gerichts als Zeugen aufgetreten. Zwangsmittel kann ein Gericht gegen ausländische Zeugen nicht verhängen. Der Prozess wegen vier Raubüberfällen auf Werttransporter und zweifachen versuchten Mordes gegen Drach wird fortgesetzt. Ein nahes Ende der Verhandlungen ist noch nicht in Sicht. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen.